NSU-Prozess: Verteidiger von Beate Zschäpe kündigen Revision an

Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe am heutigen Mittwoch (11. Juli 2018) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nur kurze Zeit nach der Verkündung des Urteils haben Zschäpes Verteidiger angekündigt, das Rechtsmittel der Revision einlegen zu wollen.
Beate Zschäpe mit ihrem Verteidiger Hermann Borchert. Foto:  Peter Kneffel/dpa-Bildfunk
Beate Zschäpe mit ihrem Verteidiger Hermann Borchert. Foto: Peter Kneffel/dpa-Bildfunk
Beate Zschäpe mit ihrem Verteidiger Hermann Borchert. Foto:  Peter Kneffel/dpa-Bildfunk
Beate Zschäpe mit ihrem Verteidiger Hermann Borchert. Foto: Peter Kneffel/dpa-Bildfunk

Am heutigen Mittwoch ist Beate Zschäpe als Hauptangeklagte im NSU-Prozess nach über fünf Jahren und mehr als 430 Prozesstagen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden: Fall Beate Zschäpe – Das Urteil ist da. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Zschäpe als Mittäterin der NSU-Morde und der Gewalttaten mit rechtsexremestischem Hintergrund einzustufen sei.

Verteidiger von Zschäpe kündigen Revision an
Gegen dieses Urteil wollen die Verteidiger von Beate Zschäpe Revision einlegen. Dies hatten die Anwälte durch Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer bereits kurze Zeit nach dem Verlesen des Entscheidungsspruchs angekündigt.

Ihr Vertrauensverteidiger Mathias Grasel hält das Urteil für eine krasse Fehlentscheidung: „Das Urteil ist falsch. Die Verurteilung wegen Mittäterschaft ist juristisch nicht haltbar.“ Er argumentiert, dass Zschäpe „nachweislich an keinem Tatort anwesend gewesen sei“ und nie „eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet“ habe. Das Gericht ziehe Zschäpe zu Unrecht als „Stellvertreterin“ für die ums Leben gekommenen Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zur Rechenschaft.

Auch ihre Pflichtverteidigerin Anja Sturm kritisierte die Entscheidung des Gerichts: „Der Vorsitzende Richter habe ein bisschen den Eindruck vermittelt, dass das Urteil seit sehr langer Zeit feststand“. Zudem sei die „Urteilsbegründung äußerst dünn“.

Wie geht der Fall mit einer Revision weiter?
Bevor die Verteidiger eine Revision einlegen können, muss die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. Dies kann aufgrund des enormen Umfangs des Falles noch mehrere Monate dauern. Die Verteidiger haben dann für das Einlegen der Revision eine Woche nach der schriftlichen Urteilsbegründung Zeit. Dann würde der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe landen. Dort wird dann nicht der gesamte Prozess, also die komplettenletzten fünf Jahre neu aufgerollt. Der Prüfungsumfang des BGH beschränkt sich vielmehr auf Verfahrensfehler und Fehleinschätzungen bei der juristischen Bewertung des Falles.