Onlinewache der Saar-Polizei wird in Corona-Pandemie deutlich mehr genutzt

Die Onlinewache der saarländischen Polizei wird in der Corona-Pandemie deutlich mehr genutzt als zuvor. Vor allem wegen Betrugsdelikten gingen Anzeigen ein.
Über die Onlinewache der Polizei im Saarland gehen täglich rund 31 Anzeigen ein. Symbolfoto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk
Über die Onlinewache der Polizei im Saarland gehen täglich rund 31 Anzeigen ein. Symbolfoto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk
Über die Onlinewache der Polizei im Saarland gehen täglich rund 31 Anzeigen ein. Symbolfoto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk
Über die Onlinewache der Polizei im Saarland gehen täglich rund 31 Anzeigen ein. Symbolfoto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk

Über die Onlinewache der Polizei im Saarland werden derzeit pro Tag durchschnittlich 31 Anzeigen gestellt. Das teilte das Landespräsidium der Deutschen Presseagentur mit. Das Portal hätte sich inzwischen etabliert.

Vor der Pandemie seien täglich nur rund sieben Anzeigen eingegangen, im ganzen Jahr 2019 wurden 2.494 online gestellt. Dagegen gingen im Jahr 2020 bereits 7.449 Anzeigen über das Portal ein. Zum Corona-Beginn in Deutschland im März 2020 und zu Anfang der zweiten Welle im vergangenen Herbst seien wurden besonders starke Steigerungen verzeichnet.

Eine Online-Anzeige dauert knapp eine halbe Stunde

Seit Dezember 2018 können Bürger:innen über die Onlinewache bestimmte Straftaten von Zuhause oder auch unterwegs übers Internet anzeigen. Im Schnitt braucht man für eine Anzeige 29:31 Minuten. Ein Anruf oder persönlicher Besuch bei der Polizei ist nicht mehr nötig. „Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bietet die Onlinewache eine Lösung zur Kontaktreduzierung und somit gleichermaßen Schutz für die Bürger:innen und die polizeilichen Einsatzkräfte“, so das Präsidium.

Vor allem Betrugsdelikte werden online angezeigt

Knapp die Hälfte der Online-Anzeigen betreffen Betrugsdelikte. Auch Eigentumsstraftaten und Sachbeschädigungen seien Schwerpunkte. Nur Vereinzelt gingen Anzeigen mit Bezug zur Corona-Pandemie und den Maßnahmen ein. Delikte, die einen sofortigen Polizeieinsatz erfordern, sowie Gewaltstraftaten und Verkehrsunfälle können nicht online angezeigt werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur