Pfand auf Saft und Milch kommt: Neues Gesetz ändert Pfandregeln in Deutschland

Ein neues Gesetz sorgt ab 2022 für härtere Pfandregeln in Deutschland. Demnach fallen bald auch Pfand auf Fruchtsäfte und Milch an. Dadurch soll der Plastikverbrauch deutlich verringert werden, damit auch weniger Plastikmüll in der Natur landet. Die neuen Regelungen im Überblick:

Strengere Pfandregeln in Deutschland

In Deutschland soll das Pfand auf Getränke deutlich ausgeweitet werden. So hat das Bundeskabinett unter anderem eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Demnach soll die Pfandpflicht auf alle Einwegflaschen und Getränkedosen ausgeweitet werden. Bislang gab es für die seit nunmehr 18 Jahren bestehende Pfandpflicht noch zahlreiche Ausnahmen. So gibt es bisher noch kein Pfand auf bestimmte Getränke wie beispielsweise Fruchtsäfte ohne Kohlensäure. Dies soll sich bereits ab 2022 ändern.

Ab 2022 auch Pfand auf Säfte, Smoothies und Co.

So fallen die Ausnahmeregelungen im Jahr 2022 für Frucht- und Gemüsesäfte, Smoothies sowie alkoholische Mischgetränke in Dosen und Plastikflaschen an. Fällig wird künftig auch hier ein Pfandentgelt von 25 Cent pro Flasche oder Dose.

Ab 2024 auch Pfand auf Milch

Auch für Milch und Kaffeegetränke, die in Plastikflaschen abgefüllt sind, wird es künftig eine Pfandpflicht geben. Diese erhalten allerdings eine Übergangsfrist bis 2024.

Die wichtigsten Änderungen des Pfandrechts im Überblick

Demnach werden ab 2022 beziehungsweise ab 2024 in Deutschland auch auf die folgenden Produkte ein Pfand erhoben, sofern diese in Plastikflaschen oder Dosen abgefüllt sind:
– Frucht- und Gemüsesäfte (Pfand ab 2022)
– Smoothies (Pfand ab 2022)
– Gemüse-Shots wie beispielsweise Ingwer-Shots (Pfand ab 2022)
– alkoholische Mischgetränke wie beispielsweise Whiskey-Cola oder Gin-Tonic (Pfand ab 2022)
– Milch (Pfand ab 2024)
– Milchgetränke wie beispielsweise Kakao oder Erdbeermilch (Pfand ab 2024)
– Kaffeegetränke wie beispielsweise Eiskaffee (Pfand ab 2024)

Übergangsregelung bis Juli 2022

Nach dem neuen Gesetzesentwurf dürfen Plastikflaschen und Getränkedosen, die ab dem 1. Januar 2022 erstmals der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen unterliegen, aber bereits vor dem 1. Januar 2022 vom Hersteller in den Verkehr gebracht worden sind, noch bis zum 1. Juli 2022 an die Endverbraucher:innen verkauft werden, ohne dass ein Pfand erhoben werden muss.

Hintergründe zu den neuen Pfandregelungen

Mit den neuen Pfandregeln soll der Plastikverbrauch in Deutschland verringert und dafür gesorgt werden, dass weniger Plastikmüll in der Natur landet. Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz eine EU-Richtlinie um. Diese wurde bereits im Juli 2019 erlassen, um unter anderem die Umwelt und die Meere vor dem negativen Einfluss von Kunststoffen und insbesondere vor Mikroplastik zu schützen.

Den Gesetzesentwurf zu dem neuen Pfandrecht in Deutschland findet ihr unter: „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Deutscher Bundestag, Drucksache 19/27634