Polizisten wehren sich gegen Tattoo- und Piercing-Verbot

Eigentlich dürfen Tattoos bei Polizisten nicht sichtbar sein. Die Junge Gruppe der GdP hat sich jetzt für eine Lockerung dieses Verbots ausgesprochen.
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Eine Entscheidung für ein Unterarm-Tattoo kann eine Entscheidung gegen die Anstellung bei der saarländischen Polizei sein. Denn das Innenministerium schreibt vor, dass „im Dienst – ausgenommen Dienstsport – Hautzeichnungen nicht sichtbar sein dürfen“.

Innenministerium schreibt Regelung vor
Als Maßstab für die Sichtbarkeit werde das Uniformkurzhemd angewandt. Wird die Tätowierung durch dieses nicht verdeckt, hat ein potenzieller Polizist ein Problem. Dann muss er „mit der Entfernung der Tätowierung im sichtbaren Bereich (mit dem Ziel einer kompletten Entfernung) noch vor dem Einstellungstermin beginnen.“

Die Regelung, dass Tattoos nicht sichtbar sein dürfen, begründet das Innenministerium so: Präsenz und Auftreten der Polizei in der Öffentlichkeit hätten Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden der Bürger. „Mit einem angemessenen äußeren Erscheinungsbild tragen die Polizisten den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an Uniformträger Rechnung.“

Ähnliches gilt auch für Gesichts-Piercings: Diese seien während des Dienstes zu entfernen, teilt Polizeisprecher Stephan Laßotta mit. „Sonstiger Schmuck und Ohrringe dürfen nicht zu erhöhter Gefahr führen. Ob etwas zu erhöhter Gefahr führt, entscheidet entweder der Polizeiarzt oder der Dienstvorgesetzte“, erklärt Laßotta.

Diese Polizisten wehren sich gegen die Tattoo-Regel
Gegen die Tattoo-Regelung wehrt sich nun die Junge Gruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie will, dass es ausreicht, die Tattoos mit einem Langarmhemd zu überdecken. Somit sollen die häufig schmerzvollen und kostspieligen Entfernungen vermieden werden.

Die Polizei könne es sich aufgrund stark rückläufiger Bewerberzahlen nicht leisten, Personen mit Tattoos abzulehnen, da dies keinen qualitativen Mangel bedeute. Die Polizei bestreitet allerdings einen starken Rückgang der Bewerberzahlen.

So läuft die Tattoo-Entfernung ab
Viele Polizisten lassen sich die Tattoos entfernen, wie die Geschäftsführerin der Hautlicht GmbH und Lasertherapeutin Lidia Klink weiß: Etwa fünf Prozent ihrer Kunden seien aus dieser Berufsgruppe. „Neben dem Beratungsgespräch erwarten den Kunden fünf bis zehn Sitzungen, um das Tattoo zu entfernen“, sagt sie.

Da zwischen den Behandlungen sechs bis acht Wochen liegen, kann eine vollständige Entfernung des Tattoos mehr als ein Jahr dauern. Bei der Laserbehandlung werden die Farbpigmente zerstört, Hautreaktionen, Blasenbildung und Wunden können Behandlungsfolgen sein. Bei schlechter Wundheilung besteht ein höheres Risiko der Narbenbildung. Die Kosten der Behandlung trägt der Kunde selbst.

Vielleicht schon bald häufiger Polizisten mit langen Hemdsärmeln auf den saarländischen Straßen zu sehen – auch bei sommerlichem Wetter. Denn das Saar-Innenministerium will die Auflage, Tattoos entfernen zu lassen, auf den Prüfstand stellen.

Mit Verwendung von SZ-Material.