Pro-Palästina-Slogan wird im Saarland strafrechtlich verfolgt

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken will den propalästinensischen Slogan "From the river to the sea" künftig strafrechtlich verfolgen. Es laufen bereits mehrere Verfahren:
Der Pro-Palästina-Slogan "From the river to the sea" soll im Saarland strafrechtlich verfolgt werden. Symbolfoto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk
Der Pro-Palästina-Slogan "From the river to the sea" soll im Saarland strafrechtlich verfolgt werden. Symbolfoto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk

Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan „From the river to the sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“) wird im Saarland künftig strafrechtlich verfolgt. Von der Polizei wurden bereits mehrere Verfahren eingeleitet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Auch Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern hatten angekündigt, die Parole entsprechend einzuordnen und strafrechtlich zu verfolgen.

Hintergrund ist das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Organisation Samidoun, die das Bundesinnenministerium erlassen hatte. Dort ist neben der Verwendung von verbotenen Kennzeichen wie Flaggen oder Stirnbändern auch die Parole „From the river to the sea“ aufgeführt.

Der Satz geht zurück auf die 1960er Jahre, er wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Er soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird – darunter würde auch das Gebiet Israels fallen.

Staatsanwaltschaft und Polizei würden daher bei Verwendungen des Slogans, egal in welcher Sprache, Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen einleiten. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Verurteilung die gleichen Strafen drohen wie bei der Verwendung eines Hakenkreuzes oder eines Nazi-Slogans. Paragraf 86a im Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur