Programmbeschwerde gegen „Saarbrooklyn“-Beitrag von Spiegel TV: Entscheidungszeitpunkt steht fest

Vor rund einem Monat hat die Stadt Saarbrücken Programmbeschwerde gegen einen Beitrag von "Spiegel TV" über die saarländische Landeshauptstadt eingelegt. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf SOL.DE-Nachfrage erklärt, wann sie eine Entscheidung über den Fall treffen werde.
„Spiegel TV" hat in einem Beitrag über Saarbrücken berichtet. Thema war auch die Folsterhöhe, einem als Brennpunkt bezeichneten Teil der Stadt. Fotos: BeckerBredel | RTL.
„Spiegel TV" hat in einem Beitrag über Saarbrücken berichtet. Thema war auch die Folsterhöhe, einem als Brennpunkt bezeichneten Teil der Stadt. Fotos: BeckerBredel | RTL.
„Spiegel TV" hat in einem Beitrag über Saarbrücken berichtet. Thema war auch die Folsterhöhe, einem als Brennpunkt bezeichneten Teil der Stadt. Fotos: BeckerBredel | RTL.
„Spiegel TV" hat in einem Beitrag über Saarbrücken berichtet. Thema war auch die Folsterhöhe, einem als Brennpunkt bezeichneten Teil der Stadt. Fotos: BeckerBredel | RTL.

Im Juli sorgte ein Bericht von „Spiegel TV“ mit dem Titel „Saarbrooklyn: der Randbezirk der Gesellschaft“ für große Aufregung im Saarland. Der Beitrag zeigte die saarländische Landeshauptstadt von ihrer schlechtesten Seite. Vor allem soziale Probleme standen im Fokus. Aufgrund dieser einseitigen Darstellung legte die Stadt Saarbrücken wenige Tage nach der Ausstrahlung des TV-Berichts eine Programmbeschwerde ein.

Noch-Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) erklärte damals, dass sie die Berichterstattung für einseitig und verzerrt halte. Medien seien dazu verpflichtet, „ausgewogen und sachlich“ zu berichten. „Zur Darstellung von Halbwahrheiten, einseitiger und verzerrter Berichterstattung“ seien Medien hingegen nicht berechtigt. Dies sei in dem TV-Beitrag keinesfalls beachtet worden. Zudem hätte man den Verantwortlichen der Stadt laut Ansicht von Britz Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben müssen.

Entscheidung über Programmbeschwerde im September

Über die Programmbeschwerde der Stadt Saarbrücken gegen den Spiegel-TV-Beitrag entscheidet die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM). Die NLM ist für die Aufsicht über das Programm „RTL“ und damit auch für die eingegangene Beschwerde gegen die Spiegel-TV-Sendung zuständig.

Auf SOL.DE-Nachfrage erklärte die Niedersächsische Landesmedienanstalt, dass die NLM in ihrer nächsten Sitzung am 19. September eine Entscheidung treffen werde.

Rechtlicher Prüfrahmen der Programmbeschwerde

SOL-Medienrechtsexperte Timo Holl äußerte im Vorfeld der anstehenden Entscheidung, dass der Fokus der rechtlichen Prüfung seiner Einschätzung nach vor allem auf den Paragrafen 10 und 41 des Rundfunkstaatsvertrages läge. Demnach werde überprüft, ob der Beitrag gegen die dort verankerten Programmgrundsätze verstoße. Bei einer solchen rechtlichen Überprüfung sei allerdings stets die in Artikel 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG verankerte Rundfunkfreiheit zu berücksichtigen, die grundsätzlich auch eine polemische und zugespitzte Darstellungsweise in Rundfunksendungen schütze.

Verwendete Quellen:
• Eigene Recherche
• Angaben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt