Quarantäne bei Einreise ins Saarland: 14-Tage-Regelung gilt auch in den Sommerferien

Jeder Ein- oder Rückreisende ins Saarland, der sich innerhalb von 14 Tagen vor seiner Ankunft in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich nach wie vor in Quarantäne begeben. Die Regelung im Einzelnen:
Auch in den Sommerferien gelten bei der Einreise ins Saarland Quarantäne-Regeln. Symbolfoto: Matthias Balk/dpa-Bildfunk
Auch in den Sommerferien gelten bei der Einreise ins Saarland Quarantäne-Regeln. Symbolfoto: Matthias Balk/dpa-Bildfunk
Auch in den Sommerferien gelten bei der Einreise ins Saarland Quarantäne-Regeln. Symbolfoto: Matthias Balk/dpa-Bildfunk
Auch in den Sommerferien gelten bei der Einreise ins Saarland Quarantäne-Regeln. Symbolfoto: Matthias Balk/dpa-Bildfunk

„Die Corona-Pandemie endet nicht mit Beginn der Sommerferien“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann. Mit einer Einreise aus einem Risikogebiet steige auch die Gefahr für die Verbreitung des Coronavirus.

14-Tage Quarantäne bei Einreise aus Risikogebiet

Es gilt Infektionsketten zu unterbrechen. Daher muss jeder, der sich in den zwei Wochen vor seiner Ankunft im Saarland in einem der ausgewiesenen Gebiete aufgehalten hat, für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die kann zu Hause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft verbracht werden. Voraussetzung ist aber, dass die Person ständig isoliert bleibt. Besuche von Dritten sind nicht erlaubt.

RKI veröffentlicht Staaten mit erhöhter Infektionsgefahr

Als Risikogebiet gelten Länder, in denen bei Abreise ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand. Dazu zählen derzeit viele Staaten in Afrika, Asien und Südamerika, zahlreiche Bundesstaaten der USA und auch einzelne europäische Länder wie Schweden, die Türkei und Serbien. Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht regelmäßig eine aktuelle Liste der Risikogebiete.

Keine Quarantäne bei Durchreise oder Attest

Wer nur zur Durchreise im Saarland ist oder ein ärztliches Attest hat, muss – sofern er oder sie symptomfrei ist – nicht in Quarantäne. Das Attest gilt allerdings nur, wenn es auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde, sich auf eine molekularbiologische Testung stützt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in einem EU-Staat oder einem durch das RKI veröffentlichten Staat ausgeführt wurde. Es muss der zuständigen Behörde darüber hinaus unverzüglich vorgelegt werden können.

Einreisende mit Symptomen müssen sich bei Polizei melden

Ein- und Rückreisende, die innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft Symptome feststellen, sind verpflichtet, sich bei der Polizei zu melden. Durch die Regelungen soll verhindert werden, dass potenziell Infizierte direkten Kontakt mit weiteren Menschen haben.

„Die Ausbreitung des Coronavirus führt weiterhin in vielen Ländern zu Einschränkungen, Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen. Deshalb ist es für Reisende wichtig, sich über die Reise- und Sicherheitshinweise des Reiselandes zu informieren“, so Bachmann abschließend.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums, 26. Juni 2020
– RKI