Fall Gregorius: Angeklagte schweigen vor Gericht

Vor dem Saarbrücker Landgericht ist am Morgen der Prozess gegen zwei Männer gestartet. Sie sollen für den Tod von Peter Gregorius verantwortlich sein. Zur mutmaßlichen Tat schweigen die Angeklagten.

Knapp 30 Jahre nach dem spurlosen Verschwinden von Peter Gregorius haben die zwei Angeklagten zu Prozessbeginn angekündigt, sich vor Gericht nicht äußern zu wollen. Ralf W. und Axel K. müssen sich seit dem heutigen Montag (1. Februar 2021) in einem Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten.

Anklage: Opfer in Wald gelockt und getötet

Die 55 und 56 Jahre alten Männer sind des gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Am Montag wurde zunächst nur die Anklage verlesen. Der Staatsanwaltschaft zufolge sollen die beiden Angeklagten das Opfer aus Völklingen im September 1991 wegen eines angeblichen Drogengeschäftes in einen Wald bei Wadgassen gelockt, erschlagen und in einer vorbereiteten Grube vergraben haben.

Könnte das das Mordmotiv sein?

Als mögliches Motiv hatten die Ermittler:innen im Oktober genannt, dass einer der Angeklagten vermutlich von Gregorius zusammengeschlagen worden sei und sich mit dem Tod bedroht gesehen habe.

Leiche bis heute nicht gefunden

Bis heute blieb die Suche nach den sterblichen Überresten des Vermissten erfolglos. Im Mai waren die Ermittlungen wieder ins Rollen gekommen. Aus dem Umfeld der Angeklagten war zu hören gewesen, sie hätten mit der Tat geprahlt, berichtet der „SR“.

Vermisst oder ermordet?

Oberstaatsanwalt Raimund Weyand sagte, er sei „guter Hoffnung“, dass der Mordvorwurf in diesem Verfahren bewiesen werde. Demgegenüber sprach Robin Sircar, der Verteidiger des 55 Jahre alten Angeklagten, von einem „Vermisstenfall“. „Ich weiß nicht, wie der Staatsanwaltschaft der Mordnachweis gelingen soll“, sagte er. Der Vorwurf eines Totschlags sei verjährt.

Dritter belastete Angeklagte schwer

Ursprünglich waren drei Männer angeklagt. Ein Tatverdächtiger hatte sich im Januar in Untersuchungshaft in seiner Zelle getötet. In einem Abschiedsbrief hatte er die Mitangeklagten belastet. Nach Ansicht Sircars werde es „besonders spannend sein, wie wir jetzt Zeugenaussagen, die 30 Jahre nach irgendeinem Vorfall getätigt werden, überhaupt würdigen können hinsichtlich der Glaubhaftigkeit oder auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen.“ Der Prozess wird am 17. Februar fortgesetzt.

Wir berichten normalerweise nicht über Suizide und Suizidversuche, um keine Nachahmer zu ermutigen. Eine Berichterstattung findet nur statt, wenn die Umstände eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Wenn du oder eine Person in deinem Umfeld Selbstmordgedanken hat, wende dich bitte umgehend an Hilfestellen. Informationen findest du hier.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte
– Saarländischer Rundfunk
– Mitteilung des Landgerichts Saarbrücken, 27.01.2021