Hohe Auflagen: Saarbrücken regelt das Shisha-Rauchen in Bars neu

Um den Aufenthalt in Saarbrücker Shisha-Bars sicherer zu gestalten, hat die Landeshauptstadt eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen in Gaststätten erarbeitet. Damit gelten hohe Auflagen:
Saarbrücken regelt das Shisha-Rauchen in Bars neu. Foto: Unsplash
Saarbrücken regelt das Shisha-Rauchen in Bars neu. Foto: Unsplash

Allgemeinverfügung für Shisha-Bars in Saarbrücken

Wie bereits die Kreisstadt Homburg und die Gemeinde Großrosseln, hat nun auch die Landeshauptstadt Saarbrücken eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten“ erlassen. „Damit soll künftig ein besserer Gesundheits- und Brandschutz gewährleistet werden“, heißt es. In der Vergangenheit hätte man bei Kontrollen vermehrt „Verstöße gegen die zulässige Höchstmenge an Kohlenstoffmonoxid festgestellt“. Einige Betriebe wären der Einhaltung zulässiger Werte wiederholt nicht nachgekommen. Nun soll die Allgemeinverfügung „der Gaststättenbehörde eine bessere Handhabe verschaffen, um Verstöße zu sanktionieren“, teilte die saarländische Landeshauptstadt mit.

Die Allgemeinverfügung trete zwei Wochen nach der Veröffentlichung in Kraft. Bis dahin räume die Stadt nach eigenen Angaben den Betreiber:innen die Möglichkeit ein, die Räumlichkeiten entsprechend anzupassen – falls nicht bereits geschehen. Sie seien gesondert über die Verfügung informiert worden.

Das sind die Auflagen

Grundsätzlich untersagt die Allgemeinverfügung ab Inkrafttreten in zwei Wochen das „Rauchen und Bereitstellen von Wasserpfeifen, die mit Kohle beziehungsweise organischem Material befeuert werden“ sowie den „Konsum von Tabakprodukten in Wasserpfeifen in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten“. Das gilt ebenso für die Lagerung „glühender Kohlen und anderer glühender organischer Materialien“. Ausgenommen von dem Verbot: Gaststätten, in denen bestimmte Maßgaben erfüllt werden. Unter anderem geht es den Angaben der Landeshauptstadt zufolge um diese Auflagen:

  • Lüftungsanlage muss sicherstellen, dass eine Konzentration von Kohlenstoffmonoxid den Wert von 30 parts per million (ppm) nicht überschreitet
  • Co-Warnmelder im Anzündebereich für die Kohlen und in den Gasträumen
  • Rauchabzug im Anzündebereich
  • Jeweils ein tragbarer Feuerlöscher im Theken- sowie Anzündebereich
  • Hinweis an der Eingangstür über Gefahren durch Zubereitung sowie Konsum von Shishas
  • Fachfirma oder sachkundige Person muss die Installation der Lüftungsanlagen und der Rauchabzüge vor Inbetriebnahme überprüfen

Kontrollen angekündigt

Wie ebenso aus der Mitteilung hervorgeht, soll eine Einhaltung der Regelungen der Allgemeinverfügung durch die Gaststättenbehörde im Saarbrücker Ordnungsamt erfolgen. Die Verfügung selbst hält fest, dass beim ersten Verstoß ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro fällig wird; beim zweiten sind es 1.500 Euro. Der dritte – und jeder weitere Verstoß – wird mit 2.000 Euro geahndet.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken, 08.09.2021
– Allgemeinverfügung der Stadt Saarbrücken