Verwandte (74) in Heusweiler getötet: Angeklagte sind schuldfähig

Die beiden Angeklagten im Prozess um eine getötete Seniorin aus Heusweiler sind schuldfähig. Die Cousine des 74-jährigen Opfers und ihr Sohn stehen wegen gemeinschaftlichen Mordes vor Gericht.
Auf der Anklagebank des Landgerichts Saarbrücken sitzt eine 66 Jahre alte Angeklagte, den Oberkörper mit einer Jacke verhüllt. Rechts daneben stehen Lars Nozar (l) und Frank Schubert, die Verteidiger der beiden Angeklagten und der ebenfalls wegen Mordes angeklagte 45 Jahre alte Sohn der Frau. Foto: dpa/Katja Sponholz
Auf der Anklagebank des Landgerichts Saarbrücken sitzt eine 66 Jahre alte Angeklagte, den Oberkörper mit einer Jacke verhüllt. Rechts daneben stehen Lars Nozar (l) und Frank Schubert, die Verteidiger der beiden Angeklagten und der ebenfalls wegen Mordes angeklagte 45 Jahre alte Sohn der Frau. Foto: dpa/Katja Sponholz

74-Jährige aus Heusweiler getötet – Verwandte sind schuldfähig

Seit Mai stehen eine Frau (66) und ihr Sohn (45) vor dem Landgericht in Saarbrücken. Sie sollen im Oktober 2022 aus Habgier eine Verwandte (74) aus Heusweiler in ihrem Haus in Frankreich getötet haben. Der 45-Jährige habe laut Anklage mehrfach auf das Opfer eingestochen. Wie der „SR“ nun berichtet, gibt es nach einem psychologischen Sachverständigen jedoch keine Anzeichen auf verminderte Schuldfähigkeit bei den Angeklagten.

Keine eingeschränkte Steuerungs- und Schuldfähigkeit

Zwar hätten die beiden durchaus paranoide Ideen anklingen lassen, diese hätten jedoch keinen wahnhaften Hintergrund. So hatte die Frau etwa ihre Wohnung verdunkelt und aus Angst vor Corona mit Klebeband abgedichtet. Der 45-Jährige habe derweil häufig vom Weltuntergang oder dem Satan gesprochen. Der Sachverständige kam dennoch zu dem Schluss, dass die Steuerungs- und Schuldfähigkeit der beiden nicht beeinträchtigt sei.

45-Jähriger will sich nicht an Tat erinnern können

Die 66-Jährige hat die Tat vor Gericht abgestritten. Ihr Sohn legte derweil ein Teilgeständnis ab. Demnach habe es einen Streit zwischen seiner Mutter und ihrer Cousine gegeben. Daraufhin habe er wohl zugestochen, erinnere er sich nicht mehr an die Tat. Der psychologische Sachverständige sieht in dem mutmaßlichen Blackout jedoch keinen Anlass zur Strafminderung. Die Erinnerungslücke sei psychiatrisch nicht zu erklären und vielmehr als Versuch zu werten, die Tat rückblickend vor sich selbst zu rechtfertigen.

Unter Vorwand in Haus gelockt

Laut Anklage hätten die beiden das Opfer unter einem Vorwand in das angemietete Haus in Frankreich gebracht. Dort hätte der Sohn dann mehrfach mit einem Bundeswehrkampfmesser auf seine Verwandte eingestochen: siebenmal in den Hals und weitere Male in Schulter und Bauch. Da auch die Halsschlagader durchtrennt wurde, sei die Frau unmittelbar gestorben.

Opfer galt nach Schwarzwald-Urlaub wochenlang als vermisst

Wochenlang galt die 74-Jährige als vermisst. Zusammen mit der Verdächtigen war sie zuvor noch in den Urlaub in den Schwarzwald gefahren. Zeugen hatten sie noch bei der Rückreise ins Saarland gesehen. Die französische Polizei fand die Leiche letztlich im Haus ihrer Cousine.

Mutmaßliche Täter gehen Polizei bei Verkehrskontrolle ins Netz

Die mutmaßlichen Täter fielen der Polizei zufällig bei einer Verkehrskontrolle auf. Dabei entdeckten sie in dem Wagen ein Sparbuch sowie hochwertige Uhren und den Personalausweis der vermissten Frau. Daraufhin wurden sie festgenommen. Der Verdacht: Da Mutter und Sohn sich in finanziellen Schwierigkeiten befanden, fassten sie gemeinsam den Entschluss, die Cousine zu töten und sich ihres Vermögens zu bemächtigen. Insbesondere hätten sie geplant, in das Anwesen der Frau in Heusweiler zu ziehen und dort zu wohnen.

Urteil wohl Ende August

Das Urteil soll wohl Ende August fallen. Im Falle einer Verurteilung müssen die 66-Jährige und ihr Sohn mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte