Vorwurf: Saarbrücker Klinik-Beschäftigte sollen zu Aufhebungsverträgen gedrängt werden

Im Zusammenhang mit der Schließung des Evangelischen Stadtkrankenhauses in Saarbrücken übt die Arbeitskammer Saar aktuell Kritik an der Kreuznacher Diakonie. Diese würde Beschäftigte zum "Abschluss von Aufhebungsverträgen mit teilweise existenzbedrohenden Nachteilen" nötigen. Betroffenen rät die Arbeitskammer daher Folgendes:
Hier zu sehen: das Evangelische Stadtkrankenhaus in Saarbrücken. Foto: BeckerBredel
Hier zu sehen: das Evangelische Stadtkrankenhaus in Saarbrücken. Foto: BeckerBredel

Schließung des Evangelischen Stadtkrankenhauses in Saarbrücken steht bevor

Im September 2022 hatte die Kreuznacher Diakonie über das geplante Aus des Evangelischen Stadtkrankenhauses in Saarbrücken informiert. Die Schließung solle im nächsten halben Jahr erfolgen, hieß es zu dem Zeitpunkt. Ausgerechnet an Heiligabend erhielten etwa 150 Mitarbeiter:innen des Krankenhauses ihre Änderungskündigungen per Einschreiben. Das sorgte unter anderem für scharfe Kritik durch die Gewerkschaft Verdi.

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Arbeitskammer erschrocken über Vorgehen der Stiftung

Das Vorgehen der Stiftung Kreuznacher Diakonie beanstandet jetzt auch die Arbeitskammer Saar. Der Vorwurf: Die Stiftung versuche derzeit „Mitarbeiter zum Abschluss von Aufhebungsverträgen mit teilweise existenzbedrohenden Nachteilen beim Bezug von Sozialleistungen zu nötigen“. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung vom gestrigen Montag (27. März 2023) hervor. In der Beratungsabteilung der Arbeitskammer Saar würden sich die Fälle dazu häufen. Das mache „sehr betroffen“, sagte Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

Dazu wird Betroffenen geraten

„Beschäftigte, die aus familiären oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, die Arbeit – wie vonseiten der Stiftung gefordert – an weit entfernten Standorten wie Bad Kreuznach oder Kirn aufzunehmen, werden dazu gedrängt, Aufhebungsverträge zu unterzeichnen“, so Zeiger. Betroffenen wird dazu geraten, sofern sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, Verträge nicht zu unterzeichnen. Sonst drohe etwa der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Auch müssten sich Betroffene mitunter auf eigene Kosten krankenversichern. „Wir empfehlen, gegen das Vorgehen der Kreuznacher Diakonie unter Umständen sogar zu klagen“, sagte die Geschäftsführerin der Arbeitskammer Saar ebenso. Hingegen „nicht weiter problematisch“ sei die Unterzeichnung in der Regel für diejenigen, die sofort eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Arbeitskammer Saar, 27.03.2023
– eigene Berichte