Reisepläne in der Corona-Krise: Saar-Verbraucherschutzministerium informiert über Rechte

Wegen der Corona-Krise sind derzeit viele Grenzen geschlossen und Flüge gestrichen. Das beeinflusst natürlich auch den Reiseverkehr. Welche Rechte Urlauber haben, die bereits eine Reise gebucht haben, erklärt jetzt das Verbraucherschutzministerium des Saarlandes.
Viele Urlaubsreisen müssen wegen der Corona-Krise aktuell storniert werden. Symbolfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Bildfunk
Viele Urlaubsreisen müssen wegen der Corona-Krise aktuell storniert werden. Symbolfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Bildfunk
Viele Urlaubsreisen müssen wegen der Corona-Krise aktuell storniert werden. Symbolfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Bildfunk
Viele Urlaubsreisen müssen wegen der Corona-Krise aktuell storniert werden. Symbolfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Bildfunk

Viele geplante Urlaubsreisen müssen derzeit aufgrund der Corona-Krise ausfallen. Durch die weltweite Pandemie sind auch im Reiserecht viele Fragen noch ungeklärt, da es bislang keine richterlichen Entscheidungen gibt. In vielen Fällen besteht Anspruch auf Erstattung. Oftmals kommt es jedoch auch auf die Kulanz des Veranstalters an.

Die Rechte von Urlaubern in Zeiten von Corona

Verbraucherschutzminister Reinhold Jost empfiehlt sich im Fall der Fälle selbst über seine Rechte zu informieren. Einige der wichtigsten hat das Ministerium zusammengefasst:

Pauschalreisen

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann mit einer unkomplizierten Erstattung rechnen. Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (23. März 2020) gilt als Indiz für „außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände“. Diese sind Grund für eine kostenfreie Stornierung und Rückerstattung. Wichtig ist nur, dass die Reise kurz bevorsteht.

Da die Tourismusbranche derzeit unter den wirtschaftlichen Auswirkungen leidet, können Kunden diese unterstützen, indem sie ihre Erstattung in Form eines Gutscheins annehmen. Sollte der Veranstalter pleitegehen, ist das Geld allerdings verloren.

Individualreisen: Verkehrsmittel

Wenn Anreise und Unterkunft getrennt gebucht wurden, müssen Verbraucher auf die unterschiedlichen Ansprechpartner achten. Wenn die Bahn- oder Fluggesellschaft den Transport canceln, müssen diese die Kosten der Reisenden erstatten.

Da dies allerdings nicht unbedingt automatisch passiert, müssen sich Urlauber beim Anbieter informieren. Zusätzliche Entschädigungen werden in der Regel nicht gezahlt. Bei der Stornierung von Flügen hilft die „Flugärger-App“ der Verbraucherzentralen.

Individualreisen: Übernachtungen

Wie auch bei Pauschalreisen, dürfen Hotels-, Ferienwohnungen und -häuser aufgrund von „unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Umständen“ storniert werden. Informationen der jeweiligen Unterkunft finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder direkt beim Anbieter. Einige – wie beispielsweise „Airbnb“ – haben sich bereits aus Kulanz bereiterklärt, Buchungen umfassend zu stornieren.

Reiserücktrittsversicherungen

Leider greifen die Versicherungen bei Pandemien oftmals nicht. Über die jeweiligen Bedingungen sollten sich Verbraucher sicherheitshalber im Einzelfall informieren.

Jost empfiehlt, sich bei Fragen zunächst direkt an die Anbieter zu wenden. Sollten Probleme auftreten, steht die saarländische Verbraucherzentrale den Urlaubern zur Seite.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Ministeriums für Verbraucherschutz

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