Saar-Gesundheitsministerium richtet Impfkommission für Härtefälle ein – Anträge ab 16. Februar

Nach dem Beschluss des Ministerrats richtet das Saar-Gesundheitsministerium eine Impfkommission für Härtefälle ein. Entsprechende Anträge sollen ab dem 16. Februar gestellt werden können.

Impfkommission für Härtefälle

Das saarländische Gesundheitsministerium richtet nach dem Beschluss des Ministerrats eine Impfkommission für Härtefalle ein. Darüber informierte die Pressestelle des Ministeriums am Dienstagabend (9. Februar 2021). Die Kommission soll Einzelfallprüfungen vornehmen.

Prüfung von Einzelfällen

Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU): „Eine Priorisierung der Bevölkerung ist notwendig, weil der Impfstoff aktuell nur in begrenzten Mengen vorhanden ist“. Die Erfahrung zeige allerdings, „dass differenzierte und akute Krankheitsbilder auch bei jüngeren Bürgerinnen und Bürgern vorliegen können“.

In solchen Fällen etwa soll die Impfkommission greifen. Bachmann weiter: „Daher richten wir im Saarland eine Impfkommission für Härtefälle ein, die Einzelfallprüfungen vornehmen wird“. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfehle, auf bestimmte Einzelfälle gesondert einzugehen und diese gegebenenfalls höher zu priorisieren.

Aufgabe der Kommission sei es somit, „die bevorzugte Berücksichtigung zur Impfung innerhalb der Gruppe der Anspruchsberechtigten sowie eine mögliche Höherpriorisierung innerhalb der im Rahmen der Impfverordnung des Bundes bestehenden Priorisierungsgruppen zu überprüfen„. Das teilte die Pressestelle des saarländischen Gesundheitsministeriums mit.

Anträge auf Härtefall

Jeweilige Anträge müssten schriftlich gestellt werden. „Beizufügen sind persönliche Angaben der jeweiligen Person sowie eine kurze Begründung der besonderen gesundheitlichen Situation„, hieß es. Zudem müssten „ärztliche Unterlagen als Nachweis des Härtefalls und der besonderen gesundheitlichen Situation, die ein bestehendes besonders hohes Risiko für einen schweren und tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus darlegen, vorgelegt werden“.

Die ärztlichen Unterlagen dürfen laut Gesundheitsministerium nicht älter als vier Wochen sein. „Zusätzlich muss der Vorlage der Unterlagen zugestimmt werden und darüber hinaus eine Schweigeentbindungserklärung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes beigefügt werden“. Die Beschlussfassung der Impfkommission erfolge auf „Grundlage der vorgelegten Unterlagen, die fachlich von der Kommission bewertet werden“.

Ab dem 16. Februar sollen Anträge gestellt werden können. Weitere Informationen zur Antragsstellung sowie das Antragsformular seien ab dann unter impfen.saarland.de zu finden.

Zusammensetzung der Impfkommission

Die Impfkommission für Härtefälle setze sich zusammen aus:

– Präsident der Ärztekammer
– ärztliche Vertreterin beziehungsweise ärztlicher Vertreter „mit medizinethischem Sachverstand“
– Person „mit der Befähigung zum Richteramt“
– zwei Abgeordneten des Saar-Landtags

Laut Ministein Monika Bachmann werde zudem eine Geschäftsstelle eingerichtet, „die der Impfkommission in unterstützender Form vorgeschaltet ist“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des Saar-Gesundheitsministeriums, 09.02.2021