Saar-Landesregierung passt Regelungen am Testzentrum in Saarbrücken an

Aufgrund des aktuell hohen Bedarfs an PCR-Testungen hat die Saar-Landesregierung die Regelungen am Testzentrum auf dem Saarbrücker Messgelände angepasst. Hier findet ihr die Übersicht:
Kostenlose Tests am Saarbrücker Messezentrum sind ab sofort nur noch in Ausnahmefällen möglich. Archivfoto: BeckerBredel
Kostenlose Tests am Saarbrücker Messezentrum sind ab sofort nur noch in Ausnahmefällen möglich. Archivfoto: BeckerBredel
Kostenlose Tests am Saarbrücker Messezentrum sind ab sofort nur noch in Ausnahmefällen möglich. Archivfoto: BeckerBredel
Kostenlose Tests am Saarbrücker Messezentrum sind ab sofort nur noch in Ausnahmefällen möglich. Archivfoto: BeckerBredel

Ab dem heutigen Montag (9. November 2020) gelten am Testzentrum in Saarbrücken neue Testregelungen. In diesem Zusammenhang erklärte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU): „Aufgrund der aktuellen Infektionsdynamik ist auch die Nachfrage an Testungen gestiegen. In Anbetracht des aktuell hohen Bedarfs an PCR-Testungen haben wir die Testregelungen am Testzentrum in Saarbrücken angepasst.“

Wichtig sei laut Bachmann, dass die vorhandenen PCR-Kapazitäten priorisiert und „nicht mehr beliebig zum Einsatz kommen“. Denn die wachsenden Infektionszahlen „führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen“.

Die neuen Regelungen

Laut den neuen Regelungen können sich Personen nicht mehr „allein auf Grundlage ihres Wohnortes oder Aufenthaltes in einem innerdeutschen Risikogebiet“ kostenfrei testen lassen, so die Pressestelle des Saar-Gesundheitsministeriums.

Demnach seien kostenlose Testungen nur noch in Ausnahmefällen möglich. Im Folgenden findet ihr den Wortlaut der von der Ministeriums-Pressestelle beschriebenen Ausnahmen wieder:

– „Für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus nicht deutschen Risikogebieten besteht weiterhin die Möglichkeit einer kostenlosen Testung. Allerdings besteht erst nach fünf Tagen nach Einreise die Möglichkeit einer Testung, um die Quarantäne zu verkürzen. Bis zur Möglichkeit der Testung und bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses sind die Rückkehrer verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben.“

– „Kontaktpersonen der Kategorie I, also Personen, die direkten Kontakt zu einer positiv-getesteten Person hatten, können sich weiterhin kostenfrei am Testzentrum testen lassen. Das zuständige Gesundheitsamt entscheidet über alle zu treffenden Maßnahmen und erteilt die notwendigen Informationen.“

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Testzentrum hat das Saar-Gesundheitsministerium auf dieser Sonderseite veröffentlicht.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des Saar-Gesundheitsministeriums, 09.11.2020