Saar-Medienanstalt untersagt Werbung für Online-Glücksspiele

Als nach eigenen Angaben erste Aufsichtsbehörde für Glücksspiele hat die saarländische Landesmedienanstalt zwei Online-Casino-Anbietern Werbung für bestimmte Angebote verboten
Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Arno Burgi
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Untersagungsverfügungen

Die saarländische Landesmedienanstalt (LMS) hat Untersagungsverfügungen gegen zwei „marktstarke Anbieter“ von Online-Casinos erlassen. Das teilte die Behörde laut „dpa“ am Mittwoch (10. Juni 2020) mit.

Mit der Verfügung werde verboten, im Saarland für öffentliches Glücksspiel im Internet zu werben, das im kleinsten deutschen Flächenland „nicht erlaubnisfähig“ sei.

Die beiden Anbieter der Online-Casinos verfügen nach Angaben der LMS über eine Lizenz des Landes Schleswig-Holstein. Die Medienanstalt übte harsche Kritik an dem Bundesland, das die Bekämpfung der Glücksspielsucht gefährde.

Hintergrund

Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland Lizenzen für Online-Glücksspiele vergeben. Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass künftig Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos in ganz Deutschland erlaubt werden. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Vertrag Mitte März grundsätzlich beschlossen, vorgesehen sind aber Auflagen zum Spielerschutz sowie Einschränkungen bei der Werbung.

Die LMS teilte mit, Schleswig-Holstein habe eine Begrenzung der Werbung für solche Angebote zugesichert. „Von dieser Begrenzung ist in der Praxis aus Sicht der LMS nichts mehr zu spüren: TV-Werbung für Spielmöglichkeiten bei diesen Online-Casinos findet in einer viel zu großen Anzahl privater TV-Programme statt – und dass auch zu Tageszeiten, in denen Kinder und Jugendliche besonders schutzbedürftig sind.“

Die LMS habe daher Schritte ergriffen, damit durch schleswig-holsteinische Alleingänge nicht das Ziel der Bekämpfung von Glücksspielsucht massiv gefährdet werde, gerade in Corona-Zeiten, so LMS-Direktorin Ruth Meyer.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur