Saar-Ministerrat beschließt Bußgeld bei Verstößen gegen Maskenpflicht

Bei Verstößen gegen die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, muss im Saarland gezahlt werden: Nach Beschluss des saarländischen Ministerrates vom heutigen Dienstag (1. September 2020) können künftig Privatpersonen zur Kasse gebeten werden.
Der Saar-Ministerrat hat ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht beschlossen. Symbolfoto: Pixabay
Der Saar-Ministerrat hat ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht beschlossen. Symbolfoto: Pixabay
Der Saar-Ministerrat hat ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht beschlossen. Symbolfoto: Pixabay
Der Saar-Ministerrat hat ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht beschlossen. Symbolfoto: Pixabay

Bislang war es im Saarland so: Lediglich Betreiber oder Verantwortliche mussten bei Versäumnissen des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit Geldbußen zahlen. Das kann mit bis zu 500 Euro geahndet werden.

Bußgeld auch für Privatpersonen

Künftig sind die Ordnungsbehörden berechtigt, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht auch bei Privatpersonen ein Bußgeld zu erheben. Das teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer mit. Demnach seien bis zu 100 Euro fällig. Bei einem ersten Verstoß könne ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden.

Die Regelung geht laut Zeyer auf einen Beschluss des saarländischen Ministerrates vom heutigen Dienstag (1. September 2020) zurück.

Das sagte Hans dazu

In Bezug auf das Bußgeld für Privatpersonen sagte Saar-Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Bußgeld ist auch eine Frage der Gerechtigkeit all jenen gegenüber, die durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Solidarität und Rücksicht zeigen“. Aus diesem Grund müssten Personen, die sich nicht an die Regeln halten, mit Strafen rechnen.

Rehlinger: „Gesundheit auf dem Spiel“

Auch Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger äußerte sich zu dem Beschluss vom Dienstag: „Wer die Maske verweigert, wo sie vorgeschrieben ist, setzt die Gesundheit von uns allen aufs Spiel. Wer sich so unsolidarisch verhält, muss das auch zu spüren bekommen.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei Saar, 01.09.2020