Saar-Polizeigewerkschaft: Taser sind unersetzlich

Nach zwei Vorfällen mit Elektroschockwaffen im Saarland binnen kurzer Zeit sehen sich Befürworter der Geräte für Polizisten bestätigt. Sie hoffen, dass wie angekündigt ab 2020 landesweit den Beamten Tasern zur Verfügung stehen.
"Taser sind unersetzliches Einsatzmittel", so die DPolG Saarland. Foto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk
"Taser sind unersetzliches Einsatzmittel", so die DPolG Saarland. Foto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk
"Taser sind unersetzliches Einsatzmittel", so die DPolG Saarland. Foto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk
"Taser sind unersetzliches Einsatzmittel", so die DPolG Saarland. Foto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk

Im Saarland sind innerhalb von weniger als 24 Stunden zwei Menschen von der Polizei mithilfe eines sogenannten Tasers gestoppt worden. In beiden Fällen griffen die Beamten nach eigenen Angaben zu dem Distanzelektroimpulsgerät – so die offizielle Bezeichnung von Tasern -, um sich zu schützen.

Landesweite Einführung geplant

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland bezeichnete am Montag (30. Dezember 2019) die Geräte als „unersetzliches Führungs- und Einsatzmittel der Polizei“. Die von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) angekündigte landesweite Einführung der Geräte Anfang 2020 müsse daher auch tatsächlich verwirklicht werden.

Mit einem Taser wird ein Täter mehrere Sekunden lang handlungsunfähig gemacht. Zwei mit Drähten verbundene Pfeile werden in den Brustbereich gezielt – über die Drähte werden elektrische Impulse auf den Körper übertragen.

Taser-Einsatz in Schmelz

Die Technik nutzen Polizisten in der Nacht auf Samstag nach eigenen Angaben, um einen 56-Jährigen in Schmelz zu stoppen. Der Mann sei zuvor mit einer Eisenstange auf die Beamten zugelaufen und habe bereits zum Schlag ausgeholt. Nach dem Treffer mit dem Taser sei der Mann zu Boden gegangen. Der 56-Jährige wurde später wieder auf freien Fuß gesetzt, er verzichtete laut Polizei eine medizinische Behandlung wegen des Taser-Einsatzes.

Mann bedrohte Polizei mit Machete

Der zweite Fall ereignete sich in Neunkirchen-Wellesweiler. Dort kam am Samstagabend ein 42-jähriger Mann der Polizei zufolge mit einer Machete in der erhobenen Hand auf eine Streife zu. Demnach zog einer der Beamten zunächst seine Pistole und forderte sein Gegenüber auf, die Machete fallen zu lassen. Als der 42-Jährige kurz innegehalten habe, habe der Polizist seine Waffe gewechselt und zum Taser gegriffen.

Der Angreifer kam den Angaben zufolge erst weiter auf den Polizisten zu, ließ dann das Messer mit der etwa 60 Zentimeter langen Klinge fallen. Anschließend habe er zu seiner Hosentasche gegriffen, in der erkennbar eine Pistole gesteckt habe. Daraufhin soll der Polizist den Taser ausgelöst haben.

Taser können tödlich sein

Distanzelektroimpulsgeräte sind umstritten. Die Hilfsorganisation Amnesty International Deutschland beispielsweise kritisiert die Geräte seit Jahren. In einer früheren Stellungnahme erklärte die Organisation, Taser könnten schwerwiegende gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod verursachen. Außerdem sei die Hemmschwelle für den Einsatz niedriger als bei Schusswaffen. Das bedeute ein Missbrauchsrisiko.

Die US-amerikanische Sektion habe rund 700 Todesfälle zwischen 2001 und 2017 in den USA im Zusammenhang mit dem Taser gezählt, teilte Amnesty in Berlin mit. Viele der Risiken für beispielsweise Kranke oder schwangere Frauen seien noch unerforscht. „Gleichwohl kann der Einsatz der Geräte bei speziell dafür ausgebildeten Beamten, namentlich in Spezialeinheiten, Sinn ergeben. Einen flächendeckenden Einsatz im Wach- und Wechseldienst lehnen wir jedoch ab.“

DPolG: Taser ungefährlicher als Schlagstöcke und Pfeffersprays

Der stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Saarland, Markus Sehn, sagte: „Der Taser stellt eine Gefahr dar, aber eine bedeutend geringere Gefahr als zum Beispiel der Schlagstock oder das Pfefferspray.“ Insbesondere in dem Fall in Wellesweiler sei auch der Einsatz einer Schusswaffe zu rechtfertigen gewesen. Ein solcher ende aber oftmals tödlich. Im Falle eines Tasers bestehe nur dann eine Gefahr für den Getroffenen, „wenn eine Vorerkrankung besteht oder die Person unglücklich fällt“.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur