Saar-Polizist soll Toten bestohlen haben: Verwaltungsgericht bestätigt vorläufige Suspendierung

Im Saarland soll ein Polizeibeamter im Rahmen von Ermittlungen in der Wohnung eines Verstorbenen einen Geldbetrag von rund 300 Euro gestohlen haben. Dieser ist daraufhin vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte die Suspendierung:
Das Gericht hat den Antrag des Polizisten gegen seine Suspendierung zurückgewiesen. Er soll einen Verstorbenen bestohlen haben. Symbolfotos: Uli Deck & Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Das Gericht hat den Antrag des Polizisten gegen seine Suspendierung zurückgewiesen. Er soll einen Verstorbenen bestohlen haben. Symbolfotos: Uli Deck & Uwe Anspach/dpa-Bildfunk

Verwaltungsgericht des Saarlandes: Vorläufige Suspendierung von Polizist bleibt bestehen

Am heutigen Montag (6. Februar 2023) hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Eilantrag eines Polizeibeamten zurückgewiesen, in dem dieser sich gegen seine vorläufige Suspendierung vom Dienst wehren wollte. Damit darf der Polizist seine Dienstgeschäfte vorerst nicht weiterführen.

Polizeibeamter soll toten Mann bestohlen haben

Dem 39-jährigen Polizeibeamten wird vorgeworfen, dass er an Silvester im Rahmen einer Tatbegehung in der Wohnung eines Verstorbenen mehrere Geldscheine im Wert von rund 300 Euro aus dem Geldbeutel des Toten gestohlen habe. Der Fall sorgte Anfang Januar für großes Aufsehen im Saarland: „Polizist aus dem Saarland soll toten Mann beklaut haben“. Das Bargeld wurde damals beim Beschuldigten gefunden. Dieser hatte die Tat daraufhin laut Angaben der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Daraufhin folgte sie Suspendierung des Polizeibeamten.

Verwaltungsgericht: Vertrauensverhältnis zu stark erschüttert für weitere Zusammenarbeit

Das Verwaltungsgericht hat das Verbot gegen den 39-Jährigen zur Führung seiner Dienstgeschäfte bestätigt. „Der Tatverdacht der Begehung eines Diebstahls mit Waffen rechtfertigt ein solches Verbot“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Demnach sei der Vorwurf gegen den Polizisten als „derart schwerwiegend anzusehen, dass dem Dienstherrn eine weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch den Antragsteller bis zu einer abschließenden Klärung nicht zugemutet“ werden könne. Das notwendige Vertrauensverhältnis zu den anderen Polizeikräften sei durch die Tat schwerwiegend belastet. Eine ordnungsgemäße polizeiliche Aufgabenerfüllung sei dadurch nicht mehr möglich.

Öffentliches Ansehen der Polizei beeinträchtigt

Durch die vorgeworfene Tat, Bargeld eines Toten im Rahmen einer Todesermittlung entwendet zu haben, sei zudem das „öffentliche Ansehen und Vertrauen der Bevölkerung in die ordnungsgemäße Amtsausübung beeinträchtigt“, so das Gericht in seinem Beschluss. Der Polizeibeamte habe mit seiner Tat der kompletten Saar-Polizei geschadet. Die Suspendierung stehe laut Ansicht des Verwaltungsgerichts damit auch nicht außer Verhältnis zur vorgeworfenen Tat.

Polizist muss mit dauerhafter Entfernung aus Dienst rechnen

Sollte der 39-jährige Polizist strafrechtlich verurteilt werden, erscheine es laut Verwaltungsgericht nicht ausgeschlossen, er mit „erheblichen disziplinarischen Konsequenzen bis hin zu seiner Entfernung aus dem Dienst“ zu rechnen habe.

Verwendete Quellen:
– Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06.02.2023