Saar-Regierung setzt Testpflicht für Grenzpendler:innen aus

Die saarländische Landesregierung hat Erleichterungen für die Grenzregion beschlossen. Hintergrund ist der Wegfall der Einstufung der französischen Region Moselle als Virusvariantengebiet. Was das für Grenzgänger:innen bedeutet:
Für Grenzgänger:innen treten ab dem 15. Mai Erleichterungen in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Philipp von Ditfurth/dpa-Bildfunk
Für Grenzgänger:innen treten ab dem 15. Mai Erleichterungen in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Philipp von Ditfurth/dpa-Bildfunk
Für Grenzgänger:innen treten ab dem 15. Mai Erleichterungen in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Philipp von Ditfurth/dpa-Bildfunk
Für Grenzgänger:innen treten ab dem 15. Mai Erleichterungen in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Philipp von Ditfurth/dpa-Bildfunk

Keine Testpflicht mehr für Grenzgänger:innen

Am gestrigen Dienstag (4. Mai 2021) hat die Saar-Landesregierung im Ministerrat eine Allgemeinverfügung über Ausnahmen von der Testpflicht im Grenzverkehr beschlossen. Den Angaben zufolge treten die Erleichterungen am Donnerstag kommender Woche (13. Mai 2021) in Kraft.

Die Ausnahmen von der Testpflicht bedeuten Erleichterungen für die Grenzregion, wie aus einer Mitteilung des saarländischen Ministeriums für Finanzen und Europa hervorgeht. „Eine besondere Testpflicht bei Einreise fällt weg für Pendler auf dem Weg zum Arbeitsplatz, zur Schule oder zur Hochschule„, hieß es. Dies gelte für Aufenthalte, „die unabhängig von ihrem Anlass weniger als 24 Stunden dauern“.

Nach Angaben des Ministeriums sei es mit der Maßnahme gelungen, „dass in beide Richtungen annähernd gleiche Regelungen gelten“. Auch Frankreich nehme für Pendler:innen und Aufenthalte von weniger als 24 Stunden in einem Radius von 30 Kilometern Personen von der Testpflicht aus. „Damit vereinbaren wir die grenzüberschreitende Mobilität und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz miteinander“, so die Stellungnahme.

Hintergrund: Moselle kein Virusvariantengebiet mehr

Zur neuen Regelung erklärte Roland Theis (CDU), Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten des Saarlandes: „Mit dem Wegfall der Einstufung der Moselle als Virusvariantengebiet gelten zwar immer noch Regelungen der Bundeseinreiseverordnung, aber wir haben als Land einen größeren Gestaltungsspielraum„. Insofern habe man „für die Lebensrealität der Menschen“ in der Region eine „passende Regelung“ treffen können.

Auch werde es durch die neue Regelung nicht weniger Tests geben, so die weitere Begründung. Dafür sollen etwa die zahlreichen Testangebote in Unternehmen, Schulen sowie die Testungen als Eintrittsvoraussetzungen für beispielsweise Besuche von Friseursalons oder Gärtnereien sorgen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Ministeriums für Finanzen und Europa, 05.05.2021
– eigener Bericht