Saar-Regierung sieht in der Insolvenz von Air Berlin eine Chance für die Zukunft

Durch die Air-Berlin-Insolvenz könnte sich die Zukunft der Berlin-Strecke neu ordnen.
Symbolfoto: Foto: Federico Gambarini/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
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Eine Chance für die Zukunft
Die Landesregierung
sieht in der Insolvenz von Air Berlin auch eine Chance für die Zukunft. Angesichts der vielen Flugausfälle der vergangenen Monate sei es zu begrüßen, wenn sich die Gesellschaft im Rahmen der Insolvenz neu aufstelle. Unter anderem steht die Lufthansa als potenzieller Übernehmer für Air-Berlin-Teile in den Startlöchern.

Die zuständige Ministerin, Anke Rehlinger (SPD) sagte in diesem Zusammenhang, dass es selbstverständlich „auch in Zukunft verlässliche Flugverbindung nach Berlin geben“ müsse. „Mit der Leistung des Unternehmens konnte in den vergangenen Monaten niemand zufrieden sein“, sagt Rehlinger. „Gerade für den Flughafen Saarbrücken und für das Saarland ist die Berlin-Verbindung von enormer Bedeutung.“

Keine Änderungen im Flugbetrieb?
Aktuell gebe es im Flugbetrieb keinerlei Änderungen, betont Ludwin Vogel, Sprecher des Flughafens Ensheim. „Es geht weiter wie bisher, das ist die wichtige Nachricht für die Fluggäste.“ Der Übergangskredit des Bundes von 150 Millionen Euro stelle auch sicher, dass alle Urlauber ohne große Probleme wieder zurück nach Hause kommen“, sagt Heiko Maas (SPD), der aus dem Saarland stammende Bundesminister für Verbraucherschutz.

Und doch bleibt für die Verbraucher angesichts des Insolvenzantrags der Air Berlin nicht alles wie vorher. Denn vor allem bei längerfristig gebuchten Tickets besteht nun das Risiko, dass die Gesellschaft zwischenzeitlich den Betrieb einstellt. Zwar bleibt den Kunden die Möglichkeit, ihren Flug wieder zu stornieren. Doch auch davon rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab. Die Kunden hätten nur Anspruch auf die Erstattung von Steuern und Gebühren, nicht aber auf den Ticketpreis. Das gilt auch für künftig gebuchte Flüge mit Air Berlin.

Entschädigungen
Auch Fluggäste, die bereits wegen früherer Verspätungen oder Annulierungen einen Anspruch gegen Air Berlin auf Entschädigung haben, stehen nun vor einer völlig neuen Situation. Sie müssen sich nun mit ihren Ansprüchen an den Sachverwalter wenden, der die Insolvenz begleitet, und gehören somit zu den Gläubigern des insolventen Unternehmens. Ob und in welcher Höhe ihre Forderungen allerdings beglichen werden, ist ungewiss.

Offen ist auch der Umgang mit Bonusmeilen. Air Berlin hat sich dazu gestern nicht geäußert. Reiserechts-Experte Wolfgang Degott sagte gegenüber der Deutschen Presse Agentur, dass Kunden diese möglichst schnell einlösen sollten. Allerdings seien durch die Insolvenz auch Meilen-Ansprüche gegen Air Berlin nicht mehr bindend.

Mit Verwendung von SZ-Material (dpa).