Saar-Regierung will Masken kostenlos zur Verfügung stellen
Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem zehnten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dabei genüge das Tragen von Alltagsmasken: einfache Mundschutze aus Papier oder selbst genähte Stoffmasken reichen, um der Maskenpflicht zu entsprechen. Ebenso möglich sei die Abdeckung von Mund und Nase per Schal. Alle Informationen dazu: „Ab Montag gilt Maskenpflicht im Saarland“.
Kostenlose Masken
Laut Gesundheitsministerium wird die Landesregierung „in den nächsten Tagen über die Gemeinden den Bürgerinnen und Bürgern Masken kostenlos zur Verfügung stellen„. Auch für sozial Bedürftige werde es zusätzlich kostenfreie Masken geben.
Darüber hinaus seien Arbeitgeber und Betreiber dafür verantwortlich, ihren Angestellten Masken zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich müssten sie verantworten, dass Kunden in ihren Ladenlokalen Masken tragen, so das Gesundheitsministerium.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums, 22.04.2020