„Saarbrooklyn“-Beitrag von Spiegel TV: Entscheidung über Programmbeschwerde getroffen

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat am gestrigen Donnerstagabend (19. September 2019) entschieden, dass der "Saarbrooklyn"-Beitrag von Spiegel TV nicht gegen programmliche Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) verstößt.
„Spiegel TV" hat in einem Beitrag über Saarbrücken berichtet. Thema war auch die Folsterhöhe, einem als Brennpunkt bezeichneten Teil der Stadt. Fotos: BeckerBredel | RTL.
„Spiegel TV" hat in einem Beitrag über Saarbrücken berichtet. Thema war auch die Folsterhöhe, einem als Brennpunkt bezeichneten Teil der Stadt. Fotos: BeckerBredel | RTL.
„Spiegel TV" hat in einem Beitrag über Saarbrücken berichtet. Thema war auch die Folsterhöhe, einem als Brennpunkt bezeichneten Teil der Stadt. Fotos: BeckerBredel | RTL.
„Spiegel TV" hat in einem Beitrag über Saarbrücken berichtet. Thema war auch die Folsterhöhe, einem als Brennpunkt bezeichneten Teil der Stadt. Fotos: BeckerBredel | RTL.

Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer gestrigen Sitzung über die Programmbeschwerde der Landeshauptstadt Saarbrücken entschieden. Sie hat bei dem Spiegel TV-Beitrag „Saarbrooklyn – der Randbezirk der Gesellschaft“ keinen Verstoß gegen programmliche Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) festgestellt.

Der Beitrag der Veranstalterin dctp Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH wurde am 15. Juli 2019 gegen etwa 23:26 Uhr in der Sendung „Spiegel TV“ beim Sender RTL ausgestrahlt und thematisiert soziale und gesellschaftliche Probleme der Stadt Saarbrücken.

Kein Verstoß gegen anerkannte journalistische Grundsätze

Laut Einschätzung der NLM entspricht der Beitrag den anerkannten journalistischen Grundsätzen und hält gesetzliche Ausgewogenheitsanforderungen ein. Aus Sicht der NLM gebe es kein umfassendes Neutralitätsgebot, das es dem Veranstalter untersagen würde, Probleme unter einem bestimmten Blickwinkel zu schildern.

Grund für die Prüfung war eine Programmbeschwerde der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 17.07.2019 an die Landesmedienanstalt Saarland (LMS), die der NLM aus Zuständigkeitsgründen weitergeleitet wurde. Saarbrücken hatte das Vorgehen der Spiegel-TV-Redaktion damals scharf kritisiert: Vorwürfe gegen „Spiegel TV“-Reportage.

Verwendete Quellen:
• Angaben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt