Saarbrücken führt wieder Maskenpflicht im Freien ein
Saarbrücken führt erneut eine Maskenpflicht im Freien ein. In der Zeit von 11.00 bis 00.00 Uhr müssen Personen ab sechs Jahren in der Kaltenbachstraße ab der Kreuzung Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße eine Maske tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, teilte die Pressestelle am heutigen Donnerstag (25. Februar 2021) mit.
Regelung gilt bis nächste Woche
Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist ausreichend. Plakate weisen auf die neue Regelung hin. Sie gilt zunächst bis Freitag, 5. März.
Viel los in der Kaltenbachstraße
Die Kaltenbachstraße ist aufgrund der sich dort befindenden Betriebe, die überwiegend Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, stark frequentiert. Im gesamten Tagesverlauf, insbesondere um die Mittagspausenzeit und in den Abendstunden, bilden sich hier Warteschlangen. Oftmals werden Speisen und Getränke dann in unmittelbarer Nähe verzehrt. In den späten Abendstunden werden häufig auch alkoholische Getränke konsumiert, wodurch sich Personenansammlungen in der Kaltenbachstraße ergeben. Die neue Regelung zum Tragen einer Maske soll Passant:innen daran erinnern, Speisen und Getränke nicht vor Ort zu konsumieren, so die Stadt.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Stadt Saarbrücken, 25.02.2021