Saarbrücken kontrolliert, ob Hunde angeleint sind

Nach Beschwerden von Spaziergängern und Radfahrern wird am Staden nun kontrolliert, ob Hundehalter ihre Tiere angeleint haben.
Symbolfoto: Bernd Von Jutrczenka/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
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Bereits seit einiger Zeit beobachte er am Staden, „dass Hundehalter immer öfter und ungeniert ihre Vierbeiner frei laufen lassen“, berichtet zum Beispiel ein Spaziergänger. Das sei „manchmal sehr gefährlich, wenn Radfahrer, alte Leute und kleine Kinder zu Fuß dort unterwegs sind“, hat der Mann beobachtet. „Nur Vollbremsungen können dann noch Unfälle verhindern“, sagt er.

Insbesondere auf der Halbinsel vor dem Ruderclub Undine könne man morgens zwischen 8 und 10 Uhr „die Hunde rudelweise frei laufen sehen“. Kein Problem, man kann ja reden? Nicht immer. „Bittet man Hundebesitzer, deren Hund einem zu nahe kommt, darum, ihn mal anzuleinen, bekommt man zur Antwort, man könne ja woanders gehen. Hier auf der Halbinsel gelte keine Anleinpflicht, das habe das Wasserwirtschaftsamt so entschieden“, berichtet der Spaziergänger.

Das steht in der Polizeiverordnung
Aber: Hunde sind an der Leine zu führen. Das teilte Stadtpressesprecher Thomas Blug gestern auf SZ-Anfrage mit. Er verweist auf Paragraph 15 der „Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen der Landeshauptstadt Saarbrücken“. Demnach „gilt der Anleinzwang auf öffentlichen Straßen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und in öffentlichen Anlagen“, sagt Blug. Also auch auch der Saarhalbinsel.

Die Verordnung formuliert klar: „Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass niemand gefährdet wird und dass Anlagen nicht beschädigt werden.“ Und auch was die Hinterlassenschaften der Vierbeiner angeht, zitiert Blug die Verordnung: „Den Haltern oder Führern von Hunden ist es untersagt, die öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen.“

Kontrollen kommen
In den vergangenen Jahren hat der städtische Ordnungsdienst die Halbinsel „weitgehend von den Kontrollen ausgenommen“, sagt Blug. Das habe man „auf vielfachen Wunsch von insbesondere älteren Hundehaltern“ getan, „die beklagten, dass es innenstadtnah kaum Auslaufflächen für Hunde gebe“.

Doch nun ist Schluss mit der Schonphase: „Wir werden die Beschwerden zum Anlass nehmen und dort die Kontrollen wieder aufnehmen“, kündigt Thomas Blug an.

Mit Verwendung von SZ-Material (Martin Rolshausen).