Saarbrücken: Zoll konfisziert verbotene Lebensmittel von Türkeiurlaubern

Mitarbeiter des Hauptzollamtes in Saarbrücken kontrollierten am gestrigen Dienstag (14. Mai) einreisende Passagiere eines Fluges aus der Türkei. Dabei wurden sie fündig. Im Reisegepäck eines Türkeiurlaubers fanden die Zöllner unerlaubte tierische Lebensmittel.
Bei der Zollkontrolle am Flughafen in Saarbrücken fanden die Beamten unerlaubte Lebensmittel. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Bei der Zollkontrolle am Flughafen in Saarbrücken fanden die Beamten unerlaubte Lebensmittel. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Bei der Zollkontrolle am Flughafen in Saarbrücken fanden die Beamten unerlaubte Lebensmittel. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Bei der Zollkontrolle am Flughafen in Saarbrücken fanden die Beamten unerlaubte Lebensmittel. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk

Der Reisende hatte den Kanal für anmeldefreie Waren passiert und wurde daraufhin routinemäßig befragt. Dabei gab er an tierische Lebensmittel mit sich zu führen.

Das Zollamt nahm daraufhin sein Reisegepäck genauer in Augenschein und fand neun Kilogramm Käse und zwölf Kilogramm Honig in Waben. Diese bildeten einen Verstoß gegen geltende Hygienevorschriften sowie das Tiergesundheitsgesetz. Die verbotenen Urlaubsmitbringsel wurden sichergestellt und dem Landesamt für Verbraucherschutz übergeben. Dort sollen die Lebensmittel veterinärrechtlich untersucht und anschließend vernichtet werden.

Bei der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln sind neben den allgemeinen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit auch Hygienevorschriften einzuhalten. Diese gelten zum Beispiel für Fleisch, Eier, Meeresfrüchte, Milchprodukte und Honig. Ein sogenannter Grenzveterinär muss die Waren zunächst untersuchen und die vorgeschriebenen Dokumente auf ihre Nämlichkeit prüfen, bevor sie eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. Im Fall von Honig ist darüber hinaus eine Genusstauglichkeitsbescheinigung notwendig.

Wer plant aus dem nächsten Urlaub Leckereien tierischen Ursprungs mitzubringen, kann sich vorab auf der Seite des Zolls informieren, was dabei zu beachten ist.

Verwendete Quellen:
• Pressemitteilung des Hauptzollamt Saarbrücken
• Website Zoll