Saarbrücker Narkosearzt kommt vor Gericht

Wegen fahrlässiger Tötung muss sich ein 53 Jahre alter Narkosefacharzt vor dem Strafrichter am Saarbrücker Amtsgericht verantworten. Ihm droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
(Symbolbild) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem erfahrenen Mediziner vor, für den Tod eines 74 Jahre alten Risikopatienten verantwortlich zu sein. Der übergewichtige Mann, der unter anderem an Herzmuskelschwäche, Diabetes und einer Nierenerkrankung litt, wurde im Januar 2015 im Klinikum auf dem Saarbrücker Winterberg an einem Narbenbruch operiert.

Den Ärzten war angeblich bekannt, dass der Patient wegen eines Schlafapnoesyndroms (Atemstillstände während des Schlafs) nicht mit einem Schlafmittel behandelt werden durfte. Dennoch wurde dem 74-Jährigen damals angeblich ein Beruhigungsmittel mit Langzeitwirkung gegeben. Nach dem Abschluss des operativen Eingriffs kam es zu einem folgenschweren Zwischenfall. Der angeblich kurz aus der Narkose erwachte Mann bekam massive Atemprobleme, musste wieder intubiert und dann reanimiert werden.

Die Ermittler gehen wohl nach Zeugenaussagen und einem Gutachten davon aus, dass er seine „Zunge verschluckt“ hatte, dadurch die Atemwege möglicherweise minutenlang blockiert waren. Wegen Unterversorgung des Gehirns und der inneren Organe soll es zu einer schweren Hirnschädigung gekommen sein. Der Mann kam nicht mehr zu Bewusstsein. Er starb vier Tage nach der Operation in der Saarbrücker Klinik.

Der zuständige Narkosefacharzt mit mehrjähriger Berufspraxis hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft die lückenlose Überwachung der Atmung des Risikopatienten während der Ausleitung der Narkose versäumt. Wegen diesem Fehler sei nicht sofort bemerkt worden, dass die Zunge des Patienten mehrere Minuten die Atemwege verschloss. Der Prozess gegen den Mediziner vor dem Strafrichter soll am 27. April beginnen. Dann soll auch ein vom Gericht eingeschalteter Gutachter gehört werden. Strafrechts-Professor Guido Britz, der den angeklagten Arzt verteidigt, sagte gegenüber unserer Zeitung: „Wir werden die erhobenen Vorwürfe widerlegen. Sie sind durchweg unbegründet.“ Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich in dem Fall einen Strafbefehl über eine Geldstrafe beabsichtigt. Der Richter setzte dann aber die Hauptverhandlung an. Angehörige des Verstorbenen treten voraussichtlich als Nebenkläger im Prozess auf.