Saarländerin stellt erneut Eilantrag gegen Kontaktbeschränkung

Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat eine Frau erneut einen sogenannten Normenkontroll-Eilantrag gegen die aktuelle Kontaktbeschränkung hierzulande gestellt. Ihrer Auffassung nach sei mit den in der aktuellen Verordnung vorgenommenen Änderungen im Hinblick auf den Schutz der Familie nicht hinreichend Rechnung getragen worden.

Normenkontroll-Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht

Beim Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (OVG) ist am heutigen Montag (25. Januar 2021) erneut ein sogenannter Normenkontroll-Eilantrag gegen die derzeitige Kontaktbeschränkung eingegangen.

Darin geht es nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts abermals um eine vorläufige Außervollzugsetzung der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Konkret beziehe sich der Antrag auch in diesem Fall auf die getroffene Regelung zur Kontaktbeschränkung („Ein-Personen-Besuchsregel“).

Auffassung der Antragsstellerin

„Die Antragstellerin sieht sich durch die angegriffene Regelung gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen beziehungsweise Besuch von diesen zu empfangen„, teilte das Oberverwaltungsgericht mit.

Demnach ist die Frau der Ansicht, „dass mit den in der aktuellen Verordnung vorgenommenen Änderungen […] im Hinblick auf den Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) nicht hinreichend Rechnung getragen worden sei“.

Hintergrund

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte am Mittwoch eine Regelung der Corona-Verordnung zu den Kontaktbeschränkungen teilweise außer Vollzug gesetzt. Grund war ein Widerspruch in der saarländischen Corona-Verordnung. Hiergegen war eine Frau vorgegangen, die sich durch die Regelung gehindert sah, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen beziehungsweise Besuch von diesen zu empfangen.

Letztlich reagierte die Saar-Landesregierung mit einer neuen Regelung. Diese gilt seit dieser Woche. Zu „Bild Saarland“ sagte der Anwalt Claus Pinkerneil: „Die Landesregierung hat es sich einfach gemacht und nur den Passus, der die Familie regelt, rausgenommen“. Das funktioniere in seinen Augen jedoch nicht. Nach Angaben einer Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts, so „Bild Saarland“, soll es frühestens am Freitag zu einer Entscheidung kommen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, 25.01.2021
– eigene Berichte
– Bild Saarland