Saarländer:innen aus dritter Prio-Gruppe können sich ab heute zur Impfung anmelden

Im Saarland haben alle Personen aus den ersten beiden Priorisierungsgruppen einen Impftermin. Schon ab Donnerstag können sich daher Menschen, die zur dritten Gruppe gehören, für eine Corona-Impfung anmelden.
Ab Mitte April können sich im Saarland auch Personen aus der dritten Priorisierungsgruppe für eine Corona-Impfung anmelden. Symbolfoto: Christopher Neundorf/dpa-Bildfunk
Ab Mitte April können sich im Saarland auch Personen aus der dritten Priorisierungsgruppe für eine Corona-Impfung anmelden. Symbolfoto: Christopher Neundorf/dpa-Bildfunk
Ab Mitte April können sich im Saarland auch Personen aus der dritten Priorisierungsgruppe für eine Corona-Impfung anmelden. Symbolfoto: Christopher Neundorf/dpa-Bildfunk
Ab Mitte April können sich im Saarland auch Personen aus der dritten Priorisierungsgruppe für eine Corona-Impfung anmelden. Symbolfoto: Christopher Neundorf/dpa-Bildfunk

In den vergangenen Tagen wurden etwa 30.000 weitere Impftermine an Personen aus den ersten beiden Prio-Gruppen vergeben. Am Mittwoch (14. April 2021) werden laut Gesundheitsministerium die letzten Corona-Impfungen an diese priorisierten Menschen vergeben. Alle, die sich bislang auf der Liste eingetragen haben, erhalten bis Mitte Mai einen Termin.

Priorisierungsgruppe 3 wird freigeschaltet

Ab Donnerstag (15. April 2021) wird somit die dritte Priorisierungsgruppe freigeschaltet. Die betreffenden Personen können sich dann auf der Impfliste eintragen. Die Anmeldung erfolgt weiterhin online oder über die Corona- und Impfhotline des Saarlandes. Auch, wer zur Impfgruppe 1 oder 2 gehört, kann natürlich weiterhin einen Impftermin vereinbaren.

Etwa 300.000 Menschen in dritter Gruppe

„Durch die Terminvergaben der letzten Tage werden bis Mitte Mai rund 85.500 Personen ihre Erstimpfung erhalten“, erklärte Gesundheitsministerin Monika Bachmann. „Aktuell belegen wir im Ranking der Bundesländer bei den Erstimpfungen den 2. Rang. Das zeigt, dass sich unser Impfkonzept bewährt hat“, betonte Bachmann weiter.

Wer gehört zur dritten Impfgruppe?

Zu der dritten Prio-Gruppe gehören der Gesundheitsministerin zufolge etwa 300.000 Personen. Menschen mit folgenden Indikationen können sich dann für eine Corona-Impfung anmelden:

Altersindikation

über 60-jährige Personen

Medizinische Indikation

Zur dritten Gruppe in der Impfreihenfolge gehören Personen mit folgenden medizinischen Indikationen:

– behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen
– Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankung oder rheumatologische Erkrankung
Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertonie
– Zerebrovaskuläre Erkrankung wie Schlaganfälle/Hirnschläge oder andere chronisch neurologische Erkrankungen
Asthma bronchiale
chronisch entzündlicher Darmerkrankung
Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder< 7,5%)
Adipositas (Body-Mass-Index über 30)

Auch Menschen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht, zählen zur Prio-Gruppe 3.

Berufliche Indikation

Geimpft werden in der Prioritätsgruppe 3 außerdem Personen, die in folgenden beruflichen Situationen sind:

– Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
– Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz – einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege
– Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und der Pharmawirtschaft, in der öffentlichen Versorgung und Entsorgung, in der Ernährungswirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und Telekommunikation
– Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind
– Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
– Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums