Saarländische Armutskonferenz fordert Stopp von Stromsperren

Wenn Kund:innen im Zahlungsverzug sind, können Netzbetreiber die Energieversorgung einstellen. Die Saarländische Armutskonferenz fordert jetzt einen umgehenden Stopp dieser Maßnahmen.
Betreiber:innen können die Energieversorgung einstellen, wenn Kund:innen in Zahlungsverzug sind. Foto: Jan Woitas/dpa-Bildfunk
Betreiber:innen können die Energieversorgung einstellen, wenn Kund:innen in Zahlungsverzug sind. Foto: Jan Woitas/dpa-Bildfunk
Betreiber:innen können die Energieversorgung einstellen, wenn Kund:innen in Zahlungsverzug sind. Foto: Jan Woitas/dpa-Bildfunk
Betreiber:innen können die Energieversorgung einstellen, wenn Kund:innen in Zahlungsverzug sind. Foto: Jan Woitas/dpa-Bildfunk

Die Saarländische Armutskonferenz (SAK) fordert Energieversorger und Netzbetreiber dazu auf, umgehend auf Stromsperren zu verzichten. Mit der Corona-Krise habe sich die finanzielle Situation bei Menschen im Niedriglohnsektor finanziell und gesundheitlich massiv verschlechtert, teilte der SAK-Vorsitzende Wolfgang Edlinger am Donnerstag (12. November 2020) mit.

Stromsperren beuteten demnach den Verlust unverzichtbarer Grundlagen wie Nahrungszubereitung, Licht, Kommunikation sowie gegebenenfalls einer beheizten Wohnung. Die SAK appellierte an Politik und Verantwortliche, Stromsperren sofort zu stoppen und die dramatische Lebenssituation von Bürger:innen wahrzunehmen.

2019: Mehr als 3.000 Stromsperren im Saarland

Bei einer Stromsperre wird die Energieversorgung eingestellt, weil Kund:innen im Zahlungsverzug sind. Im Jahr 2019 wurden laut SAK im Saarland 3.092 Sperren verhängt; 99.233 Haushalten wurden sie angedroht.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Saarländischen Armutskonferenz, 12.11.2020
– Deutsche Presse-Agentur