Saarländische Kliniken können ab Sonntag Besuchsverbote erlassen

Nachdem bereits mehrere saarländische Kliniken Besucherrechte eingeschränkt haben, soll den Krankenhäusern ab November ermöglicht werden, bereits dann ein allgemeines Besuchsverbot zu erlassen, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 50 überschritten hat.
Im Saarland können Krankenhäuser nun ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 allgemeine Besuchsverbote erlassen. Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa
Im Saarland können Krankenhäuser nun ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 allgemeine Besuchsverbote erlassen. Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa
Im Saarland können Krankenhäuser nun ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 allgemeine Besuchsverbote erlassen. Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa
Im Saarland können Krankenhäuser nun ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 allgemeine Besuchsverbote erlassen. Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa

Ab 1. November allgemeine Besuchsverbote in Saar-Kliniken möglich

Auf Grundlage einer neuen Verordnung können die Krankenhäuser im Saarland ab dem kommenden Sonntag (1. November 2020) allgemeine Besuchsverbote erlassen, sobald die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 50 überschreitet.

„Wie wir alle wissen, ist das Saarland momentan insgesamt Risikogebiet. Aufgrund der exorbitant steigenden Infektionszahlen in der Bevölkerung sowie einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 in fast allen Landkreisen, haben wir uns entschlossen, den Krankenhäusern ein Besuchsverbot auch zu ermöglichen, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann die neue Regelung.

Ausnahmen von Besuchsverboten möglich

Auch bei einem verhängten Besuchsverbot können die Krankenhäuser trotzdem noch Besuche bei Patientinnen und Patienten zulassen, wenn diese „medizinisch oder ethisch-sozial notwendig sind“, wie es in einer Erklärung des saarländischen Gesundheitsministeriums heißt.

Damit sind beispielsweise Besuche auf den Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenzpatientinnen und -patienten, zur Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Behandlungen oder auch für seelsorgerische Besuche möglich. Diese seien dann mit den Verantwortlichen im jeweiligen Krankenhaus abzustimmen.

Bachmann: Menschen in Krankenhäusern besonders gefährdet

„Seit dem Ausbruch der Sars-CoV-2–Pandemie haben wir für die Krankenhäuser Regeln getroffen, die eine Balance zwischen dem Schutz der Patientinnen und Patienten und dem berechtigten Interesse der Angehörigen ihre Liebsten zu sehen und zu begleiten, herstellen. Die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch eine Person ist uns weiterhin wichtig, um eine soziale Isolation der Patientinnen und Patienten zu verhindern. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens müssen allerdings weitere Maßnahmen zum Schutz derer getroffen werden, die in unseren Krankenhäusern behandelt werden. Diese Menschen sind besonders gefährdet, wenn sie an Sars-CoV-2 erkranken“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann abschließend.

Verwendete Quellen:
– Angaben des saarländischen Gesundheitsministeriums