Saarländische Polizei gibt 5 Tipps: So kommt es an Halloween nicht zum bösen Erwachen

Halloween ist die Zeit des Spuks und der Streiche. Damit nach der Gruselnacht aber nicht das böse Erwachen kommt, gibt die Polizeiinspektion Nordsaarland Tipps und Denkanstöße.
Die Polizeiinspektion Nordsaarland warnt vor gewissen Streichen an Halloween. Foto: dpa-Bildfunk.
Die Polizeiinspektion Nordsaarland warnt vor gewissen Streichen an Halloween. Foto: dpa-Bildfunk.
Die Polizeiinspektion Nordsaarland warnt vor gewissen Streichen an Halloween. Foto: dpa-Bildfunk.
Die Polizeiinspektion Nordsaarland warnt vor gewissen Streichen an Halloween. Foto: dpa-Bildfunk.

Besonders gefährlich kann es demnach werden, wenn Gegenstände auf die Straße gestellt oder geworfen werden. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

Auch durch Eierwürfe kann es zu einer Gefahr im Straßenverkehr kommen, wenn zum Beispiel ein Autofahrer erschrickt und dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert.

Neben der Sicherheit für den fließenden Verkehr sollten Halloween-Fans auch an ihre eigene Sicherheit denken. Wenn Menschen durch die Straßen ziehen, so werden sie von Autofahrern besser erkannt, wenn sie reflektierende Accessoires an ihrer Kleidung angebracht haben.

Stark befahrene Straßen sollte man für „Süßes oder Saures“-Beutezüge meiden. Eltern sollten mit ihren Kindern besprechen, wo sie gefahrlos spuken können.

Zudem sollten sie ihnen den Unterschied zwischen Streich und Straftat vor Augen halten. Denn das Beschmieren von Hauswänden, Fahrzeugen und dergleichen kann sich schnell zu einem Halloween-Schreck entwickeln. Sachbeschädigungen werden mit einer Geldstrafe und in besonders gravierenden Fällen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet.

Verwendete Quellen:
• Mitteilung der Polizeiinspektion Nordsaarland