Saarländischer AfD-Abgeordneter zeigt Generalbundesanwalt an

Der saarländische AfD-Bundestagsabgeordnete sieht Behördenversagen und hat nach dem rassistischen Anschlag von Hanau Anzeige gegen den Generalbundesanwalt gestellt. Aus seiner Sicht habe dieser nach einem Schreiben des Täters nicht angemessen reagiert.
Bei dem Anschlag in Hanau kamen elf Menschen ums Leben. Archivfoto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
Bei dem Anschlag in Hanau kamen elf Menschen ums Leben. Archivfoto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
Bei dem Anschlag in Hanau kamen elf Menschen ums Leben. Archivfoto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
Bei dem Anschlag in Hanau kamen elf Menschen ums Leben. Archivfoto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk

Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau mit elf Toten hat der saarländische AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth Anzeige gegen den Generalbundesanwalt gestellt. Es sei das Versäumnis der Behörde gewesen, auf die Strafanzeige des Täters Tobias R. „nicht angemessen“ reagiert zu haben, schreibt Wirth in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bundestagsabgeordneten Andreas Bleck (ebenfalls AfD).

Täter schrieb an Generalbundesanwalt

R. hatte der Bundesanwaltschaft im November vergangenen Jahres einen Brief geschickt, in dem er Anzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation stellte. Darin schrieb der Täter von Hanau, dass diese Organisation „sich in die Gehirne der Menschen einklinkt und dort bestimmte Dinge dann abgreift, um dann das Weltgeschehen zu steuern“, so Generalbundesanwalt Peter Frank. Laut Frank seien in dem Schreiben keine rechtsextremistischen oder rassistischen Äußerungen enthalten gewesen, weswegen man kein Ermittlungsverfahren gegen R. eingeleitet habe.

AfDler: Verdacht des „Behördenversagens“

Laut den AfD-Abgeordneten Christian Wirth und Andreas Bleck bestehe der „begründete Verdacht des Behördenversagens“. Das Schreiben von Tobias R. habe eine psychische Erkrankung nahegelegt. Beim Generalbundesanwalt hätten ernsthafte Zweifel bestehen müssen, ob der Todesschütze zum Umgang mit Waffen und Munition geeignet gewesen war.

Mehrheit der Deutschen gibt AfD Mitverantwortung

Durch eine Einwohnermeldeanfrage, so Wirth und Bleck weiter, hätte die Behörde wissen müssen, dass R. im legalen Besitz von Waffen sei. Die zuständige Waffenbehörde sei aber nicht über seine psychische Auffälligkeit in Kenntnis gesetzt worden. Dem mutmaßlichen Täter seien die Waffen folglich nicht entzogen worden. „So konnte es zum Terroranschlag von Hanau kommen“, schilderten die AfD-Abgeordneten.

Die AfD steht nach dem Anschlag von Hanau in der Kritik. 60 Prozent der Deutschen geben der Partei eine Mitverantwortung für solche Taten, ergab eine Umfrage der „Bild am Sonntag“. Nur 26 Prozent glauben das nicht.

Verwendete Quellen:
– AfDBundestag.de: Mitteilung von Wirth/Bleck, 22.02.2020
– Süddeutsche.de: „Sehr hohe Bedrohungslage“, 21.02.2020
– Bild am Sonntag: „Trägt die AfD eine Mitschuld?“, 23.02.2020