Saarland beschließt Erleichterungen für Schulen und Kulturbetriebe

Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung hat die Landesregierung des Saarlandes am heutigen Donnerstag (10. Juni 2021) Lockerungen im Schulbetrieb und für den Kulturbereich beschlossen. Diese sollen analog zu anderen gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt werden. Die Erleichterungen betreffen insbesondere die Maskenpflicht und Veranstaltungen.

„Die gute Entwicklung der Pandemielage ist die Grundlage, auf der wir für unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche weitere Erleichterungen beschlossen haben“, so Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot. Schon ab Freitag (11. Juni 2021) greifen die Lockerungen.

Maskenpflicht im Außenbereich von Schulen entfällt

„Entsprechende Erleichterungen gibt es jetzt auch im Schulbereich. Für unsere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigten an den Schulen heißt das, dass sie bereits ab morgen im Freien auf dem Schulgelände keine Masken mehr tragen müssen.“ Innerhalb der Gebäude besteht die Maskenpflicht jedoch weiter. Die Regelung gelte auch für die Nachmittagsbetreuung.

Lockerungen für Sport- und Musikunterricht

Auch die Regeln für Sport- und Musikunterricht wurden angepasst. So gilt auch im Schulsport keine Maskenpflicht mehr. Im Musikunterricht darf sowohl innen wie auch außen wieder gesungen und mit Blasinstrumenten geübt werden. Vorzugsweise sollte dies jedoch im Freien erfolgen. In den Klassenräumen solle auf Abstand und gute Durchlüftung geachtet werden. Die Masken dürfen im Inneren abgelegt werden, wenn es zum Musizieren erforderlich ist.

Zudem dürfen jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften wieder stattfinden. Weiterhin gilt jedoch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie die Testpflicht im bisherigen Rahmen. Auch andere Regelungen des Musterhygieneplans sollen weiter bestehen.

Kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich

Auch im Kulturbereich treten ab Freitag Lockerungen in Kraft. Dann dürfen Veranstaltungen unter Auflagen zur Kontaktnachverfolgung und Hygiene mit bis zu 250 Personen unter freiem Himmel und 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Die Hygienerahmenverordnung sieht für die Veranstaltungsorte dabei unter anderem eine Besetzung nach dem Schachbrettmuster vor. Voraussetzung sind negative Corona-Tests aller Besucher:innen. Theateraufführungen können ungeachtet dieser Obergrenzen erfolgen, da hier Ausnahmen gelten.

Keine Testpflicht für Museen und Chorproben wieder erlaubt

Museen dürfen künftig ohne vorherige Terminbuchung und Testpflicht besucht werden. Zudem ist kontaktfreie kulturelle Betätigung im Innen- und Außenbereich möglich. Das gilt auch für Proben von Chören oder Blasmusiker:innen – nicht aber für Musikveranstaltungen. Diese bleiben weiter unzulässig. Im Innenbereich gilt zudem eine Testpflicht – ausgenommen sind Minderjährige.

„Die neuen Regelungen machen auch wieder mehr Kulturveranstaltungen und gemeinsame kulturelle Betätigung möglich, das ist eine sehr gute Nachricht. Dabei haben wir darauf geachtet, dass niemand im Vergleich zu den bisherigen Regelungen schlechter gestellt wird. Im Gegenteil, die Möglichkeit, Säle im Schachbrettmuster zu besetzen, ist etwa für Theater eine Erleichterung. Auch ein spontaner Museumsbesuch und das gemeinsame Musizieren im Innenraum sind ab morgen endlich wieder möglich“, so Streichert-Clivot abschließend.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Bildungsministeriums, 10.06.2021