Saarland: Beschwerde gegen Maskenpflicht eingelegt

Eine Beschwerde gegen die Maskenpflicht und die Kontaktnachverfolgung hat ein Saarländer beim Verfassungsgericht eingelegt. Das will bis Ende August darüber entscheiden.
Der Kläger sieht sich durch die Maskenpflicht in seinen Grundrechten verletzt. Foto: Ole Spata/dpa-Bildfunk
Der Kläger sieht sich durch die Maskenpflicht in seinen Grundrechten verletzt. Foto: Ole Spata/dpa-Bildfunk
Der Kläger sieht sich durch die Maskenpflicht in seinen Grundrechten verletzt. Foto: Ole Spata/dpa-Bildfunk
Der Kläger sieht sich durch die Maskenpflicht in seinen Grundrechten verletzt. Foto: Ole Spata/dpa-Bildfunk

Beim saarländischen Verfassungsgerichtshof ist eine Beschwerde gegen die Maskenpflicht eingegangen. Das berichten „SZ“ und „SR“ übereinstimmend mit Berufung auf Angaben des Gerichts.

Demnach sei der Mann bereits im Mai mit seinem Eilantrag gegen die Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Der Antragsteller moniert neben der Maskenpflicht auch die Regelung der Kontaktverfolgung. Er sieht sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Verfassungsgerichtshof will Ende des Monats über die Beschwerde entscheiden.

Klage vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

Der Mann hatte auch schon beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gestellt. Dieser war Ende Juli abgelehnt worden. Die Karlsruher Richter räumten ein, dass die Corona-Maßnahmen zwar „merkliche Folgen für die eigene Lebensgestaltung und Interaktion mit anderen Personen“ hätten. Jedoch hätte die Aufhebung möglicherweise einen Anstieg der Infektionszahlen zur Folge.

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Berichte
– Deutsche Presse-Agentur