Saarland: Corona-Pflegebonus kann ab heute beantragt werden

Mitte Mai verkündete die Saar-Landesregierung, die Sonderprämie des Bundes für Beschäftigte in der Altenpflege mit zusätzlich 500 Euro aufzustocken. Seitdem wurden ein genaues Konzept mit Förderrichtlinien sowie Voraussetzungen erarbeitet. Der einmalige Corona-Pflegebonus kann ab heute (2. Juni 2020) beantragt werden.
Die Sonderzahlung umfasst im Saarland bis zu 1.500 Euro für Beschäftigte in der Altenpflege. Symbolfoto: Pixabay
Die Sonderzahlung umfasst im Saarland bis zu 1.500 Euro für Beschäftigte in der Altenpflege. Symbolfoto: Pixabay
Die Sonderzahlung umfasst im Saarland bis zu 1.500 Euro für Beschäftigte in der Altenpflege. Symbolfoto: Pixabay
Die Sonderzahlung umfasst im Saarland bis zu 1.500 Euro für Beschäftigte in der Altenpflege. Symbolfoto: Pixabay

„Mit der Sonderzahlung stockt das Land den auf Bundesebene beschlossenen Bonus für die Altenpflege in Höhe von 1.000 Euro aus Mitteln des Landeshaushalts auf“, erklärten Ministerin Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling.

Bis zu 500 Euro mehr

Laut den Förderrichtlinien beträgt der Corona-Pflegebonus hierzulande „bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 25 Stunden300 Euro. Auszubildende erhalten ebenfalls 300 Euro. Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden beträgt der Bonus 500 Euro, heißt es in der Mitteilung des Gesundheitsministeriums.

Ausgangspunkt für die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit sei die am 1. März 2020 vertraglich festgelegte. Für Selbstständige gilt laut Ministerium die seit dem 1. Januar bis zum 1. März 2020 geleistete durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit. Hierüber sei eine Selbstauskunft abzugeben.

Im Falle von Elternzeit gilt die um die Elternzeit geminderte, vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. „Berechtige Arbeitsabwesenheiten, wie beispielsweise durch Krankheit, stehen der Gewährung des Pflegebonus nicht entgegen“, heißt es weiterhin in der Mitteilung.

Antrag stellen

Die Richtlinien zum Corona-Pflegebonus und alle benötigten Anträge sind auf der entsprechenden Webseite zu finden. „Das dortige Formular ist an die E-Mail-Adresse [email protected] an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen zu übersenden“. Ebenso könne der Antrag in Schriftform an das Ministerium gerichtet werden.

Ansprüche auf Sonderzahlungen prüfe das Saar-Gesundheitsministerium jeweils im Einzelfall. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalte der Antragssteller schnellstmöglich ein Schreiben des Ministeriums. Bis zum 31. Juli können Beschäftigte der stationären und ambulanten Altenpflege im Saarland den Bonus selbst beantragen.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat am 12. Mai die Corona-Prämie für Beschäftigte in der Pflege beschlossen. Im Jahr 2020 hätten demnach alle Beschäftigten in der Altenpflege einen einmaligen Anspruch auf eine solche Sonderzahlung in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Im Saarland beläuft sich die Summe inklusive des Bonus auf insgesamt bis zu 1.500 Euro.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 02.06.2020