Saarland: Einheitliche Lockerungen in Pflege-, Reha- und Behinderteneinrichtungen

Ab sofort gelten im Saarland einheitliche Lockerungen in Pflege-, Reha- und Behinderteneinrichtungen. Dazu zählen unter anderem Besuche von Friseur und Fußpflege oder auch von Menschen, die mit Bewohnern nicht verwandt sind. Ziel sei es, älteren Menschen, Patienten und Personen mit Behinderungen wieder "ein Stück mehr Lebensqualität zurückgeben", sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk
Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk
Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk
Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk

Das Saarland lockert die Besuchsregelung in Heimen. Auch Tages- und Kurzzeitpflegen sollen für kleinere Gruppen wieder öffnen dürfen. Dazu habe das Saar-Gesundheitsministerium einen Handlungsleitfaden erarbeitet. Die Voraussetzung für die Lockerungen: entsprechende Hygiene- und Schutzkonzepte in den Einrichtungen, so „dpa“.

Der ärztliche Direktor des Klinikums Saarbrücken, Christian Braun, bezeichnete die Lockerungen als richtig. Er appellierte jedoch, weiterhin achtsam zu sein. Zwar verzeichne man niedrigere Fallzahlen, aber noch immer gebe es Corona-Fälle in den Krankenhäusern. „Wir dürfen jetzt nicht in Sorglosigkeit verfallen und Corona ad acta legen. Das wäre aus meiner Sicht fatal“, zitiert „dpa“ den Direktor.

Details zum Handlungsleitfaden

„Grundsätzlich sollten die Einrichtungen ihr bereits bestehendes Schutz- und Hygienekonzept dahingehend anpassen, dass Besuche von engsten Verwandten oder aber auch des Friseurs beziehungsweise Therapeuten, ermöglicht werden können„, heißt es in einer Mitteilung des Saar-Gesundheitsministeriums.

Nach wie vor sei es jedoch nicht möglich, dass sich Besucherinnen und Besucher in den Einrichtungen frei bewegen. Im Handlungsleitfaden schlägt das Ministerium aus diesem Grund vor, „dass der Besuchsbereich über einen separaten Eingang verfügen sollte und entsprechend des Infektionsschutzes mit transparenten Schutzwänden ausgestattet sein sollte“.

Darüber hinaus müssten Besucherinnen sowie Besucher auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand einhalten. Ebenso seien Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs festzuhalten, „um bei einem Infektionsgeschehen schnell reagieren und die Kontaktnachverfolgung einleiten zu können“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Saar-Gesundheitsministeriums
– Deutsche Presse-Agentur