Saarland: Fitnessstudios scheitern vor Gericht und müssen geschlossen bleiben
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands hat die Eilanträge mehrerer Fitnessstudios zurückgewiesen. Sie müssen daher weiter geschlossen bleiben.
So begründet das Gericht die Entscheidung
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es beim Betrieb der Studios regelmäßig zu einer Vielzahl von Kontakten kommen könne – sei es mit den Beschäftigten oder mit anderen Kunden. Vor allem sei zu befürchten, dass durch die sportliche Betätigung verstärkt infektiöse Aerosole in die Luft ausgestoßen werden.
Die Schließung dieser Sportstätten sei daher geeignet, um die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden. Die vorübergehende Schließung der Fitnessstudios treffe deren Inhaber nicht unverhältnismäßig, so das Gericht abschließend.
Seit dem 18. März sind die Fitnessstudios im Saarland geschlossen. Damit soll eine Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes, 28.04.2020
– eigene Berichte