Saarland gewinnt Rechtsstreit um Kosten für Umbau der HTW

Die Millionenklage zum Umbau des HTW-Gebäudes in Saarbrücken wurde vor dem Oberlandesgericht zugunsten des Saarlandes entschieden. Die Arbeitsgemeinschaft ARGE HTW war nach dem Urteil des Landgerichts im Oktober 2018 in Berufung gegangen.
Das Hochhaus der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW). Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild
Das Hochhaus der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW). Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild
Das Hochhaus der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW). Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild
Das Hochhaus der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW). Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild

Der 2. Zivilsenat wies die Klage der ARGE HTW auch in der Berufung zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken. Die Arbeitsgemeinschaft aus mehreren Baufirmen und das Land sind sich uneinig, wer für die Nachbesserung des Brandschutzes am HTW Gebäude aufkommen soll. Die Kosten belaufen sich auf etwa zehn Millionen Euro.

HTW wegen mangelndem Brandschutz umgebaut

Im neuen Hochhaus der HTW war ein neues Brandschutzkonzept mit Rettungswegen für mehr als 2.500 Personen erforderlich geworden. Dazu musste das Gebäude jedoch erheblich umgebaut werden, etwa durch den Anbau von zwei neuen Treppenhäusern. Die ursprünglichen Brandschutzmaßnahmen ermöglichten nur die Nutzung des Hochhauses durch 200 Personen.

Kein Anspruch auf Mehrvergütung der ARGE HTW

Die Pauschalpreisabrede umfasst nach Ansicht des OLG die Brandschutzmaßnahmen, die durch die Untere Bauaufsichtsbehörde angeordnet worden waren. Auch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage könne die Vergütung der ARGE nicht angepasst werden. Grund: Die Parteien hatten eine vertragliche Risikoverteilung vereinbart. Laut dieser übernahm die ARGE HTW nicht nur das Genehmigungsrisiko, sondern verpflichtete sich auch ohne Anspruch auf eine Mehrvergütung behördliche Auflagen umsetzen zu müssen.

Bouillon verzeichnet Entscheidung als „Erfolg für das Saarland“

Bauminister Klaus Bouillon (CDU) sei erfreut über die „Rekordzeit„, in der der Prozess durchgefochten wurde. Dass ihre Rechtsauffassung bestätigt wurde, sei „ein Erfolg für das Saarland auf ganzer Linie„. Allerdings ist das Urteil laut Ministerium noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur