Saarland: Läden dürfen auch an Osterfeiertagen öffnen
Einige Geschäfte und Supermärkte im Saarland dürfen auch an den Osterfeiertagen offen haben. Möglich macht das die aktuelle Verordnung der Regierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
In ihr wurde das Ladenöffnungsgesetz angepasst. Geschäfte, die der Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern dienen, können an Sonn- und Feiertagen von 10.00 bis 15.00 Uhr öffnen. Das gelte auch an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, bekräftige das Verbraucherschutzministerium im „SR“.
Die Regelung gilt unter anderem für folgende Geschäfte:
– Lebensmittelhandel, auch Getränkemärkte
– Garten- und Baumärkte sowie Tierbedarfshandel
– Apotheken, Drogeriemärkte und Sanitätshäuser
Ob die Geschäfte dann wirklich offen haben werden, bleibt ihnen selbst überlassen. Lidl, Globus, Real und Edeka Südwest hatten Mitte März mitgeteilt, sie wollten ihre Öffnungszeiten zunächst nicht an die neue Verordnung anpassen. Unter anderem, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ruhetage zu ermöglichen.
Verwendete Quellen:
– Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, 30.03.2020
– Ladenöffnungsgesetz des Saarlandes
– Saarländischer Rundfunk
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