Saarland lockert Corona-Regeln: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen

Das Saarland lockert seine Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Ab Montag dürfen neben der Gastronomie und Hotellerie auch wieder Fitnessstudios öffnen.
Fitnessstudios im Saarland dürfen ab Montag wieder öffnen. Symbolfoto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa-Bildfunk
Fitnessstudios im Saarland dürfen ab Montag wieder öffnen. Symbolfoto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa-Bildfunk
Fitnessstudios im Saarland dürfen ab Montag wieder öffnen. Symbolfoto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa-Bildfunk
Fitnessstudios im Saarland dürfen ab Montag wieder öffnen. Symbolfoto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa-Bildfunk

Die Fitnessstudios im Saarland dürfen ab Montag (18. Mai 2020) wieder öffnen. Der Ministerrat habe eine entsprechende Änderung der Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie am heutigen Freitag beschlossen, teilte die Staatskanzlei mit. Die Verordnung gelte zunächst bis einschließlich 31. Mai 2020.

Neben Fitnessstudios ist auch die Öffnung weiterer Sportstätten erlaubt. Zudem können Tanzschulen sowie Gastronomie, Hotellerie und Kinos ab Montag ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Lockerung in Geschäften

Außerdem lockert die Regierung die Regelungen für Geschäfte: Ab übernächster Woche wird die Quadratmeter-Begrenzung von 20 auf 15 heruntergeschraubt. Heißt: In Läden darf sich dann eine Person pro 15 Quadratmeter aufhalten. Bei weiterhin stabilen Infektionszahlen sei eine weitere Herabsetzung auf zehn Quadratmeter vorgesehen.

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser sollen im Rahmen eines gestuften Konzepts wieder in Richtung eines Regelbetriebs geführt werden.

Groß-Events bleiben verboten

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleiben bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. Reisebusreisen können ab dem 25. Mai 2020 unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) wieder stattfinden, so die Staatskanzlei.

Obergrenze für Kreise

Steigt die Anzahl der Neuinfektionen in den Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken innerhalb von sieben Tagen auf mehr als 50 pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung gemeinsam mit der jeweiligen Gesundheitsbehörde Schutzmaßnahmen treffen und Lockerungen gegebenenfalls wieder zurücknehmen. Daten des RKI zeigen, dass die Kreise zurzeit noch weit von dieser Obergrenze entfernt sind.

Dennoch mahnt die Landesregierung weiterhin: Kontakte seien auf ein Minimum zu reduzieren. Es gelte, Abstand zu halten und Hygieneregeln einzuhalten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei, 15.05.2020
– eigene Berichte