Saarland: Menschen mit Behinderung erhalten Wahlrecht
Behinderte Menschen im Saarland erhalten Wahlrecht
Behinderte oder kranke Menschen, die in allen Angelegenheiten von einer Hilfsperson betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Landtags- und Kommunalwahlen im Saarland ausgeschlossen. So hat der saarländische Landtag am heutigen Mittwoch beschlossen, dass auch diese betreuten Personen ein dauerhaftes Wahlrecht erhalten.
Damit hat der Landtag eine Anfang des Jahres ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, die die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für „Betreute in allen Angelegenheiten“ für verfassungswidrig erklärt hatte.
Hunderte Menschen im Saarland betroffen
Im Saarland sind etwa 350 Menschen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit auf eine Betreuung in allen Lebensbereichen angewiesen und damit von dem Beschluss des Landtags betroffen.
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche