Saarland-Modell soll nach Ostern starten

Das sogenannte Saarland-Modell, das in der vergangenen Woche vorgestellt wurde, soll wie geplant am 6. April starten. Der Ministerrat hat dazu einen Drei-Stufen-Plan beschlossen, in den das aktuelle Infektionsgeschehen und die Krankenhausversorgung einbezogen werden sollen. Auch eine Notbremse ist enthalten.
Das Saarland-Modell sieht unter anderem die Öffnung der Außengastronomie vor. Archivfoto (2020): BeckerBredel
Das Saarland-Modell sieht unter anderem die Öffnung der Außengastronomie vor. Archivfoto (2020): BeckerBredel
Das Saarland-Modell sieht unter anderem die Öffnung der Außengastronomie vor. Archivfoto (2020): BeckerBredel
Das Saarland-Modell sieht unter anderem die Öffnung der Außengastronomie vor. Archivfoto (2020): BeckerBredel

Mehr impfen, mehr testen, mehr Achtsamkeit, mehr Möglichkeiten: Das ist die Formel, mit der wir als Saarland in der Bekämpfung der Corona-Pandemie neue Wege gehen wollen“, erklärte Ministerpräsident Tobias Hans. Mit dem Saarland-Modell sollen Kontaktbeschränkungen durch Testauflagen ersetzt werden und so mehr Corona-Fälle entdeckt werden.

Drei-Stufen-Plan für Öffnungsschritte

Da die Corona-Zahlen im Saarland aktuell steigen, wurde das Modell jedoch angepasst. Es beinhaltet nun einen Drei-Stufen-Plan, der sich nach dem Infektionsgeschehen richtet. So gelten die geplanten Öffnungsschritte uneingeschränkt nur in der ersten Stufe (grün).

Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, soll die Testpflicht auch für bereits geöffnete Bereiche gelten. Das heißt, dass etwa auch im Einzelhandel oder beim Frisör ein negativer Schnelltest nötig werden kann. Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf und medizinische Behandlungen.

Ab der dritten Stufe (rot) können alle Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden. Dies tritt ein, sollte eine Überlastung des Gesundheitswesens drohen. Genaue Richtlinien oder Kennzahlen, wann dies der Fall ist, wurden jedoch nicht veröffentlicht.

Rückkehr zum Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen

Neben der geplanten Öffnung von Freizeiteinrichtungen und mehr sollen Schüler:innen an weiterführenden Schulen in den Präsenzunterricht zurückkehren. An den Schulen gilt ab dem 19. April eine Testpflicht. Zweimal wöchentlich müssen sich die Schüler:innen dann testen lassen. Wer das nicht tut, soll weiter ein Lernangebot für zu Hause bekommen.

Das Saarland-Modell im Überblick

Ab der kommenden Woche werden zusätzlich zu den bisherigen Öffnungsschritten weitere Öffnungen umgesetzt. Voraussetzungen sind jeweils ein negativer Schnelltest, sowie die Einhaltung von Maßnahmen zur Hygiene und Kontaktnachverfolgung.

Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich:
Erlaubt sind maximal 10 Personen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können. Veranstaltungen sind mit Kontaktnachverfolgung und nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde gestattet.

Öffnung der Außengastronomie:
Die Außengastronomie darf mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung öffnen. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen geht das auch ohne Test. Darüber hinaus sind maximal 10 Personen pro Tisch erlaubt, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.

Sport:
Kontaktsport ist im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem Test möglich.

Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos:
Auch Kinos, Theater und ähnliche Einrichtungen dürfen mit Kontaktnachverfolgung und negativem Test öffnen.

Diese Tests sind gültig

Die vorgelegten Tests müssen die Anforderungen des RKI erfüllen. Zudem dürfen sie nicht älter als 24 Stunden sein. Das Ergebnis ist durch die durchführende Stelle wie etwa Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden zu bescheinigen. Alternativ können Selbsttests unter Aufsicht auch vor Ort durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren müssen sich nicht testen lassen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Staatskanzlei