Saarland: Pflegebedürftige in Heimen müssen deutlich mehr aus eigener Tasche zuzahlen

Im Saarland müssen Pflegebedürftige in Heimen deutlich mehr aus eigener Tasche zuzahlen.
Im Saarland müssen Pflegebedürftige in Heimen deutlich mehr aus eigener Tasche zuzahlen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bodo Schackow
Im Saarland müssen Pflegebedürftige in Heimen deutlich mehr aus eigener Tasche zuzahlen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bodo Schackow

Eigenanteil für Pflege im Heim steigt im Saarland weiter

Pflegebedürftige in Heimen im Saarland müssen deutlich mehr aus der eigenen Tasche zuzahlen. Im Schnitt waren es zum Stichtag 1. Januar 2023 Eigenanteile von monatlich 2.782 Euro. Das sind trotz neuer Entlastungszuschläge 318 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor, ergab eine neue Auswertung des Verbands der Ersatzkassen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Bundesweit lag der Betrag zu Jahresbeginn durchschnittlich bei 2.411 Euro pro Monat – 278 Euro mehr als Anfang 2022. Hintergrund dafür sind nach Angaben des Verbands vor allem höhere Kosten für Lebensmittel und Personal infolge einer inzwischen greifenden Tarifbezahlungspflicht.

Zuzahlung wächst auch mit höchstem Zuschlag

Die Entlastungszuschläge steigen mit längerem Heimaufenthalt und dämpfen die Kostenzuwächse dann jeweils stärker. Auch mit dem höchsten Zuschlag, den es ab dem vierten Jahr im Heim gibt, stieg die Zuzahlung im Saarland auf nun 1.942 Euro pro Monat. Das waren 168 Euro mehr als zum 1. Januar 2022. Ohne Zuschläge wären es im Schnitt für pflegebedürftige Heimbewohner:innen im Saarland inzwischen 2.847 Euro Eigenbeteiligung, 330 Euro mehr als zum 1. Januar 2022.

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner:innen kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen hinzu.

Entlastungszuschlag steigt mit Pflegedauer

Seit Anfang 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege sinkt so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Hintergrund

Für die Analyse wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner:innen mit den Pflegegraden 2 bis 5.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur