Saarland plädiert für Diskussion über steuerliche „Homeoffice-Pauschale“

Das Saarland ist offen für eine Diskussion über steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten. Durch die Arbeit von Zuhause entstehen für viele Angestellte Mehrkosten.
Arbeiten in den eigenen vier Wänden: Wie hoch der zusätzliche Stromverbrauch durch das Homeoffice ausfällt, ist allerdings unklar. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Arbeiten in den eigenen vier Wänden: Wie hoch der zusätzliche Stromverbrauch durch das Homeoffice ausfällt, ist allerdings unklar. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Arbeiten in den eigenen vier Wänden: Wie hoch der zusätzliche Stromverbrauch durch das Homeoffice ausfällt, ist allerdings unklar. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Arbeiten in den eigenen vier Wänden: Wie hoch der zusätzliche Stromverbrauch durch das Homeoffice ausfällt, ist allerdings unklar. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Finanzminister von Hessen Michael Boddenberg (CDU) hatte vorgeschlagen, Beschäftigte im Homeoffice über eine Pauschale steuerlich zu entlasten. Auch im saarländischen Finanzministerium hält man eine fachliche Diskussion über das Thema für sinnvoll. Dabei solle laut einem Behördensprecher allerdings auch bedacht werden, dass neben zusätzlichen Belastungen für die Arbeitnehmer, auch Entlastungen durch den Wegfall des Arbeitsweges entstehen.

Homeoffice als Werbungskosten steuerlich geltend machen

Der Vorschlag aus Hessen ist, dass Arbeitnehmer ihre Kosten im Homeoffice über eine einfache Pauschale steuerlich geltend machen können. Für jeden vollen Arbeitstag zu Hause sollten 5 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden können. Als Jahresobergrenze veranschlagte Boddenberg 600 Euro. Steuergesetze liegen jedoch in der Zuständigkeit des Bundes. Dort ist aktuell keine Entlastung für Beschäftigte im Homeoffice geplant.

Oftmals kein Arbeitszimmer vorhanden

„Wegen der Corona-Pandemie müssen viele Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten“, teilte auch das saarländische Finanzministerium mit. Ein Arbeitszimmer kann zwar steuerlich geltend gemacht werden. Damit ein solches anerkannt wird, gelten allerdings enge Voraussetzungen. Wenn kein Arbeitszimmer vorhanden ist, griffen viele auf Räume zurück, die nicht die Voraussetzungen erfüllen.

„Die Kosten für Strom, Internet und Heizung können mangels Abgrenzbarkeit steuerlich bislang nicht berücksichtigt werden. Unbestritten ist aber, dass Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen vorliegen, die den grundsätzlichen Werbungskostenbegriff erfüllen“, so der Sprecher. Der Vorschlag aus Hessen würde also die bestehenden Regelungen ergänzen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur