Saarland verbietet Hausbesuche von Friseuren und Kosmetikern

Im Saarland dürfen Dienstleister wie Friseure und Kosmetiker künftig keine Hausbesuche mehr machen. Ihre Tätigkeit wird vorerst verboten.
Friseure dürfen ab Donnerstag im Saarland keine Hausbesuche mehr machen. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Friseure dürfen ab Donnerstag im Saarland keine Hausbesuche mehr machen. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Friseure dürfen ab Donnerstag im Saarland keine Hausbesuche mehr machen. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Friseure dürfen ab Donnerstag im Saarland keine Hausbesuche mehr machen. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk

Das Saarland verbietet alle medizinisch oder pflegerisch nicht notwendigen Dienstleistungen am Menschen. Dazu zählen zum Beispiel Hausbesuche von Friseuren und Kosmetikern.

Sie dürfen ab Donnerstag (9. April 2020) ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Das Verbot gilt bis zum vorläufigen Ablauf der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am 20. April, teilte das Gesundheitsministerium mit. Beschlossen hatte es der saarländische Ministerrat.

Verbot soll vor Infektion schützen

„Die Anpassung der Verordnung war notwendig, um Friseure, Kosmetiker, andere Dienstleister und ihre Kunden bestmöglich vor einer Infektion zu schützen“, so Ministerin Monika Bachmann (CDU). Der direkte Körperkontakt, der beim Haareschneiden unvermeidbar ist, könne nicht mit den aktuellen Schutzmaßnahmen vereinbart werden. „Das Risiko ist einfach zu groß – auch bei einem Hausbesuch“, so Bachmann weiter.

Mit der Anpassung orientiere sich die saarländische Landesregierung an den Regelungen anderer Bundesländer. In vielen gelte bereits ein Verbot für solche Tätigkeiten, die medizinisch oder pflegerisch nicht notwendig sind, so das Gesundheitsministerium abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums, 07.04.2020
Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
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