Saarland verlängert Ausgangsbeschränkungen

Der Rat der saarländischen Minister hat sich darauf geeinigt, die geltenden Ausgangsbeschränkungen zu verlängern. Sie dienen der Eindämmung des Coronavirus.
Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte die Ausgangsbeschränkungen verkündet. Archivfoto: dpa-Bildfunk
Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte die Ausgangsbeschränkungen verkündet. Archivfoto: dpa-Bildfunk
Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte die Ausgangsbeschränkungen verkündet. Archivfoto: dpa-Bildfunk
Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte die Ausgangsbeschränkungen verkündet. Archivfoto: dpa-Bildfunk

Das Saarland verlängert seine Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 20. April. Der Ministerrat habe sich am heutigen Montag (30. März 2020) auf die Verlängerung geeinigt, so die Staatskanzlei. Die Ausgangsbeschränkungen gelten seit dem 21. März und waren zunächst bis zum kommenden Freitag angesetzt.

Hans: Lage „ernst“

Laut Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) könnten zurzeit zwar erste Erfolge abgelesen werden. Die Lage bleibe aber wegen noch immer steigender Infektionszahlen „ernst“. Einem frühen Aufheben der Beschränkungen erteilte er eine Absage: „Würden damit sträflich aufs Spiel setzen, was wir an Zeit gewonnen haben“, so Hans bei Twitter. „Handeln wir jetzt nicht entschlossen, beginnen wir von vorn.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) sagte, ein vorschnelles Aufheben der Beschränkungen „wäre jetzt fahrlässig“. Gesundheit habe erste Priorität.

Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen

Verlassen werden darf die eigene Wohnung zurzeit nur aus triftigen Gründen. Dazu zählen unter anderem die Arbeit, Einkäufe sowie Sport und Bewegung. Die Ausgangsbeschränkungen haben wir hier kompakt zusammengefasst: „Ausgangsbeschränkung im Saarland beschlossen“.

Diese Geschäfte bleiben zu

Auch weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden verlängert. Geschlossen bleiben damit weiterhin Gastronomie-Betriebe, Kneipen, aber auch Kleider- sowie Möbel-Geschäfte und Fitnessstudios. Welche Einrichtungen alle geschlossen sind, steht hier: „Welche Geschäfte und Einrichtungen schließen?“.

Diese Geschäfte bleiben offen

Offen bleiben Läden, die „bedarfsnotwendig sind“, also Apotheken, Supermärkte oder Banken. Was offen bleibt, findet ihr hier: „Welche Geschäfte und Einrichtungen bleiben geöffnet?“.

Korrektur: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Ausgangsbeschränkungen würden bis zum 19. April verlängert. Das ist falsch. Sie dauern bis einschließlich 20. April an. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Berichte
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