Im Saarland wurde für den 15. Juni 2020 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Laut Gesundheitsministerium gilt sie bis zum 28. Juni und umfasst folgende Änderungen:
– Begrenzte Anzahl an Zuschauern beim Sportbetrieb erlaubt
– Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen
– Öffnung von Saunaanlagen
– Chorveranstaltungen erlaubt
– Erhöhung der Gruppengröße beim Sport und Tanzen
– Betriebszeiten für Gastronomie auf 24.00 Uhr verlängert
Im Folgenden führen wir die Details zu den einzelnen Änderungen im Wortlaut des saarländischen Gesundheitsministeriums auf:
Veranstaltungen
Ab dem 15. Juni ist es möglich, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen durchzuführen. Dabei sind Veranstaltungen mit mehr als zehn anwesenden Personen unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden. Die vollständige Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein, besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen sind zu beachten und der Mindestabstand von eineinhalb Metern muss eingehalten werden.
Gastronomie
Die Betriebszeiten für Betriebe des Gaststättengewerbes werden erneut um eine Stunde auf 24 Uhr verlängert. Die restlichen Regelungen für die Gastronomie bleiben bestehen.
Sport und Tanzen
Beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie beim Betrieb von Tanzschulen wird die Gruppengröße von zehn auf maximal 20 Personen erhöht. Zuschauer sind in begrenzter Anzahl unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder zugelassen. Auch hier gilt, dass maximal 50 Personen in einem geschlossenem Raum und maximal 100 Personen unter freiem Himmel erlaubt sind.
Chöre
Chorveranstaltungen und –proben in geschlossenen Räumen sind mit bis zu zehn Teilnehmern, auf der Grundlage eines Hygienekonzepts, zulässig. Zusätzlich muss die vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet sein sowie besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen beachtet und der Abstand eingehalten werden.
Sauna-Anlagen
Sauna-Anlagen können unter Beachtung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibehörden insbesondere zur Sicherstellung von Mindestabständen und zur Begrenzung der Besucherzahl sowie unter Beachtung besonderer Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder geöffnet werden.
Hintergrund
Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling sagten zu den Lockerungen: „Das seit Wochen niedrige Infektionsgeschehen zeigt, wie verantwortungsvoll und diszipliniert die Saarländerinnen und Saarländer sich in den vergangenen Monaten an die Einschränkungen gehalten haben.“ Infolgedessen seien weitere Schritte zur Normalität möglich. Dennoch müsse man sich „langsam und bedacht bewegen, um das Risiko einer neuen Infektionswelle zu minimieren“.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums, 10.06.2020