Saarland weitet Maskenpflicht in Schulen aus

Wegen der stark steigenden Corona-Infektionszahlen im Saarland hat das saarländische Bildungsministerium die Maskenpflicht an Schulen ausgeweitet. Nach den Herbstferien müssen die Schüler/innen ab der Klassenstufe 10 und der Berufsbildungszentren demnach auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Maskenpflicht an Schulen im Saarland ausgeweitet

Aufgrund der insgesamt stark steigenden Corona-Infektionszahlen im Saarland verstärkt das Ministerium für Bildung und Kultur die Präventionsmaßnahmen an Schulen und weitet die Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen aus. Mit dem Schulstart nach den Herbstferien am kommenden Montag müssen Schüler/innen ab der Klassenstufe 10 und der Berufsbildungszentren nun auch im Unterricht Masken tragen. Für alle Lehrkräfte gilt die dringende Empfehlung, im Unterricht ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nur wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, dürfen Lehrkräfte die Maske ablegen. Die Regelung ist zunächst auf 14 Tage befristet. Das Tragen von Masken ist darüber hinaus auch weiterhin jederzeit freiwillig möglich.

Bildungsministerin Streichert-Clivot zur Ausweitung der Maskenpflicht

Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot:

„Während der Herbstferien, insbesondere in den letzten Tagen, ist die Zahl der Corona-Infektionen im Saarland insgesamt stark angestiegen. Deshalb passen wir unsere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen jetzt an die veränderte Gesamtsituation an. Unsere Bewertung der Rolle von Schulen in der Pandemie bleibt dabei unverändert. Schulen selbst sind nicht Treiber der Pandemie, ebenso wenig Kinder. Wir wissen, dass Infektionen vor allem im privaten Bereich stattfinden und von außen in die Schulen getragen werden. Vor allem private Feiern sind hochproblematisch. Das hat heute auch nochmal das Robert-Koch-Institut bestätigt.

Angesichts der negativen Gesamtentwicklung im Saarland habe ich mich in Abstimmung mit Ministerpräsident Tobias Hans und der stellvertretenden Ministerpräsidentin Anke Rehlinger dazu entschieden, die bereits bestehende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen auszuweiten.

Für Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen ab der 10. Klasse und an den Berufsbildungszentren bedeutet das, dass sie ab Montag bei einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz >50 pro 100.000 Einwohner/innen auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Für alle Lehrkräfte gilt eine dringende Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, können Lehrkräfte die Mund-Nasen-Bedeckung ablegen. Wir folgen damit unter anderem den aktuellen Empfehlungen des RKI.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für Personen, die aufgrund einer ärztlich attestierten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Diese Maßnahme ist zunächst auf 2 Wochen befristet, um bei Bedarf kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens zu reagieren. Der Musterhygieneplan wird dahingehend entsprechend angepasst.

Diese Ausweitung der Maskenpflicht fußt auf der Erkenntnis, dass es vor allem bei Erwachsenen und älteren Jugendlichen Sozial- und Freizeitverhalten gibt, das die Ausbreitung des Coronavirus‘ befördert. Das ist ein gravierender Einschnitt, der das Lernen und Lehren nicht erleichtert, aus pädagogischer Sicht spricht alles gegen eine Maskenpflicht im Unterricht. Sie ist aber ein zusätzlicher Baustein, um die Bildungsgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Pandemie auch weiterhin sicherzustellen. Dafür müssen Schulen und Kitas offen bleiben“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Bildungsministeriums vom 22.10.2020