Saarland weitet Testpflicht in Pflegeheimen aus

Das Saarland hat die Testpflicht im Bereich von Pflege und stationärer Eingliederungshilfe ausgeweitet. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sollen künftig zweimal wöchentlich getestet werden.
In Pflegeeinrichtungen und der stationären Eingliederungshilfe gilt künftig Testpflicht für alle Bewohner:innen. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk
In Pflegeeinrichtungen und der stationären Eingliederungshilfe gilt künftig Testpflicht für alle Bewohner:innen. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk
In Pflegeeinrichtungen und der stationären Eingliederungshilfe gilt künftig Testpflicht für alle Bewohner:innen. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk
In Pflegeeinrichtungen und der stationären Eingliederungshilfe gilt künftig Testpflicht für alle Bewohner:innen. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk

Regelmäßige Corona-Tests waren in Pflegeeinrichtungen und in der stationären Eingliederung im Saarland bislang nur für Personal und Besucher:innen ein Muss. Nun hat die Landesregierung die Pflicht ausgeweitet. Das berichtet das Gesundheitsministerium.

Testpflicht auch für Bewohner:innen und Hilfe von außerhalb

Ab einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von über 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen die Einrichtungen auch alle Bewohner:innen zweimal in der Woche auf das Coronavirus testen. Dazu sollen Antigen-Schnelltests dienen. Auch private Gäste und medizinische oder therapeutische Kräfte von außerhalb wie etwa die Seelsorge sollen bei jedem Besuch einem Corona-Test unterzogen werden.

Stärkere Ausbrüche sollen verhindert werden

„Das aktuelle Infektionsgeschehen bereitet uns unter anderem mit Blick auf die vulnerablen Gruppen große Sorgen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann. Der Schutz dieser Menschen habe oberste Priorität. Durch die konsequenten Tests solle das Infektionsgeschehen aufgedeckt und ein stärkerer Ausbruch in den Einrichtungen verhindert werden.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums