Saarpfalz-Kreis reagiert auf steigende Infektionszahlen mit Allgemeinverfügung

Der Saarpfalz-Kreis hat auf die steigenden Corona-Fallzahlen reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese schränkt private Feiern ein.

In den vergangenen Tagen sind im Saarland die Infektionszahlen wieder deutlich gestiegen. Mittlerweile wurde auch im Saarpfalz-Kreis die geltende Corona-Warnmarke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten.

Infolgedessen hat der Saarpfalz-Kreis zur Anordnung von notwendigen Schutzmaßnahmen am Montag (12. Oktober 2020) eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab dem heutigen Dienstag.

Allgemeinverfügung schränkt private Feiern ein

Mit der von der Kreispolizeibehörde des Saarpfalz-Kreises erlassenen Allgemeinverfügung werden private Feiern eingeschränkt. Demnach sind etwa bei Geburtstagen oder Hochzeiten in geschlossenen öffentlichen Räumen maximal 50 gleichzeitig anwesende Personen erlaubt. Im Falle von geschlossenen privaten Räumen liegt die erlaubte Höchstteilnehmerzahl bei 25.

Die übrigen Regelungen bleiben von der Allgemeinverfügung unberührt. Sie gilt zunächst bis einschließlich 25. Oktober 2020. Verstöße gegen die aktuellen Regelungen bei Feiern können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Verwendete Quellen:
Allgemeinverfügung des Saarpfalz-Kreises, 12.10.2020